Drei Bescheide bis zur neuen Grundsteuer
BdSt erklärt die wichtigsten UnterschiedeAb 2025 erheben Städte und Gemeinden die neue Grundsteuer. Hauseigentümer hatten dafür bis Ende Januar dieses Jahres Zeit, dem Finanzamt die Daten mitzuteilen. In der Folge erhalten die Eigentümer drei Bescheide: zwei vom Finanzamt, einen von der Kommune. Doch worin liegen die Unterschiede zwischen Grundsteuerwertbescheid, Bescheid über den Messbetrag und Grundsteuerbescheid? Was ist zu beachten? Der BdSt klärt auf.
