Beiträge

Steuerzinsen vermeiden

Aktueller Steuertipp

Zinszahlungen auf geschuldete Steuerbeträge durch langwierige Bearbeitungszeiten sind oft ein Ärgernis. Der Zinslauf beginnt i. d. R. 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Allerdings ist der Beginn des Zinslaufs wegen der Corona-Pandemie derzeit später.

Neuer Zinssatz für Erstattungen und Nachzahlungen vom Bundestag beschlossen

Zinsen auf Säumniszuschläge werden später angepasst

Der Bundestag hat beschlossen: Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen wird 0,15 Prozent pro Monat betragen, beziehungsweise 1,8 Prozent im Jahr.

Einsprüche für Zinsen bis 2018 werden zurückgewiesen

Neuregelung muss bis zum 31. Juli 2022 feststehen

Die hohen Steuerzinsen für Nachzahlungen und Rückzahlungen von sechs Prozent pro Jahr sind zwar seit 2014 verfassungswidrig, dennoch haben die hohen Zinssätze bis Ende 2018 Bestand. Zinsen für die Jahre ab 2019, die nach dem wegweisenden Bundesverfassungsgerichts-Urteil aus dem Juli 2021 festgesetzt wurden, bleiben vorläufig bestehen. Doch der Gesetzgeber muss handeln.

Steuernachzahlung: Zinsen erst ab 2019 ausgesetzt

Frühere Bescheide bestandskräftig / Neuer BdSt-Info-Service

Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind seit 2014 verfassungswidrig, so das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) in diesem Sommer. Das gilt für Steuernachzahlungen wie für Steuererstattungen. Nun hat sich das Finanzministerium mit einem Anwendungsschreiben (BMF-Schreiben) vom 17. September 2021 zur Auslegung des Urteils geäußert. Demnach werden erst die Steuer-Zinssätze für den Zeitraum ab 2019 geändert. 

Hoher Steuerzins seit 2014 verfassungswidrig

Neuregelung für noch nicht bestandskräftige Fälle

Bislang müssen Steuerzahler im Falle einer Nachzahlung sechs Prozent Zinsen im Jahr zahlen. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat dieser hohe Zinssatz demnächst ein Ende. Bereits für Nachzahlungen ab dem Jahr 2019 darf der hohe Zins nicht mehr angewendet werden. Gegen sechs Prozent Steuerzinsen hat der BdSt sich lange eingesetzt.

Erfolg: Der hohe Steuerzins ist seit 2014 verfassungswidrig

BdSt fordert, dass die gesetzliche Neuregelung die aktuelle Zinspolitik berücksichtigen muss

Bisher fielen bei Steuernachzahlungen regelmäßig hohe Zinsen von 6 Prozent pro Jahr an. Eine solche Höhe in Zeiten von Niedrig- und Minuszinsen sah der Steuerzahlerbund als ungerechtfertigt an. Deshalb begrüßt der BdSt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die hohen Zinsen müssen gesenkt werden. 

Zweifel an den Steuerzinsen: Finanzverwaltung gewährt vorläufigen Rechtsschutz ab 2012

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Steuerzinsen weiterhin umstritten

Einspruch einlegen lohnt sich!

Halber Zinssatz ist genug!

Deshalb unterstützen wir die Länderinitiativen zu Steuerzinsen

Steuerzinsen sind zu hoch!

BdSt fordert: Politik sollte Zinssatz halbieren