11.02.2022

Einsprüche für Zinsen bis 2018 werden zurückgewiesen

Neuregelung muss bis zum 31. Juli 2022 feststehen

Die hohen Steuerzinsen für Nachzahlungen und Rückzahlungen von sechs Prozent pro Jahr sind zwar seit 2014 verfassungswidrig, dennoch haben die hohen Zinssätze bis Ende 2018 Bestand. Zinsen für die Jahre ab 2019, die nach dem wegweisenden Bundesverfassungsgerichts-Urteil aus dem Juli 2021 festgesetzt wurden, bleiben vorläufig bestehen. Doch der Gesetzgeber muss handeln.

Einsprüche gegen Zinsen auf Steuernachzahlungen bis 31. Dezember 2018 werden von der Finanzverwaltung zurückgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar entschieden, dass der bislang für Steuernachzahlungen sowie Steuererstattungen geltende Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr verfassungswidrig ist. Bis Ende 2018 dürfen aber Zinsen festgesetzt werden. Das teilt nun auch die Finanzverwaltung in dem BMF-Schreiben vom 29. November 2021 mit und weist entsprechende Einsprüche ab. Zinsen für Verzinsungszeiträume bis 31. Dezember 2018 werden in diesem Fall endgültig festgesetzt. Zinsen für Verzinsungszeiträume ab 2019, die bereits vor der Urteilveröffentlichung des Bundesverfassungsgerichts im Juli 2021 festgesetzt wurden, bleiben in dieser Höhe vorläufig bestehen.

Der Gesetzgeber ist nun angehalten, bis zum 31. Juli 2022 eine Neuregelung für die Zinsen zu finden. Möglich ist z. B. eine Regelung mit einem variablen Zinssatz. Der Gesetzgeber kann aber auch einen festen geringeren Zinssatz festlegen, der regelmäßig angepasst wird. Die Details bleiben abzuwarten. Bis dahin wird eine Vielzahl der Zinsfestsetzung weiterhin vorläufig erfolgen. Erst wenn die Neuregelung in Kraft tritt, erfolgt eine Nachforderung bzw. Erstattung der Zinsen, deren Festsetzung nun vorläufig ausgesetzt wurde.

BdSt-Mitglieder wissen mehr: Alles Wichtige über die bedeutsame Zins-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lesen BdSt-Mitglieder im Info-Service Nr. 7 „Verfassungswidrigkeit der Vollverzinsung“. Das Merkblatt kann entweder im Mitgliederbereich heruntergeladen werden oder über Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de bestellt werden.

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