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DIE NEUE GRUNDSTEUER

Grundsteuerreform: Eigentümer müssen beim Finanzamt Erklärung einreichen, die Ämter müssen rechnen!

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Immobilieneigentümer in Deutschland die neue Grundsteuer bezahlen. Bis dahin dürfen die Regelungen zur bestehenden Grundsteuer weiter angewendet werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am 10. April 2018. Es hat die Bemessungsgrundlage, die sog. Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Sie geben nicht mehr die Wertverhältnisse wieder, so dass eine ungleiche Besteuerung der Grundstücke stattfindet. Mit der neuen Grundsteuer wird dem zwar abgeholfen, aber durch die Reform droht Eigentümern und Mietern eine Steuererhöhung!

Haben Sie eine Frage zur Grundsteuerreform? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter Tel. 06131–986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de. Eine Zusammenfassung aller wichtigen Informationen finden Sie außerdem auf der Homepage des Bundesverbandes, hier der entsprechende Link: Was Sie zur Grundsteuer wissen müssen / Bund der Steuerzahler e.V.