Steuertermine
Hinweise:
Die eingeklammerten Daten bei den Steuerterminen bezeichnen den letzten Tag der dreitägigen Zahlungsschonfrist für den Eingang der Zahlung. Die Zahlungsschonfrist gilt nicht bei Bareinzahlungen und Zahlung per Scheck. Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als entrichtet.
* Die Beitragsnachweise müssen der Krankenkasse spätestens um null Uhr des fünftletzten Arbeitstages eines Monats vorliegen. Sie müssen diese also spätestens im Laufe des Vortages übermitteln, damit die Krankenkasse am fünftletzten Arbeitstag darüber verfügen kann.
Die Veröffentlichung dieser Termine erfolgt nach sorgfältiger Prüfung, aber ohne Gewähr. Eine Haftung wird nicht übernommen.
Steuerkalender zum Bestellen
Februar 2024
10.02. (12.02)
Umsatzsteuer Sondervorauszahlung 2024
12.02. (15.02.)
Lohn- und Kirchenlohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Umsatzsteuer (monatliche Vorauszahlung)
15.02. (19.02.)
Gewerbesteuer (Vorauszahlung)
Grundsteuer (vierteljährliche Fälligkeit)
15.02.
Bis spätestens zu diesem Termin muss die Jahresmeldung zur Sozialversicherung 2023 an die Krankenkassen übermittelt werden
16.02.
Jahresmeldung für Unfallversicherung 2023
23.02. (27.02.)
Abgabetermin Beitragsnachweis zur Sozialversicherung (Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge)*
25.02 (26.02.)
Zusammenfassende Meldung bei der Umsatzsteuer
29.02
Letzter Tag für die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2023 durch den Arbeitgeber
März 2024
11.03. (14.03.)
Lohn- und Kirchenlohnsteuer
Einkommen- und Kirchensteuer
Körperschaftsteuer
Solidaritätszuschlag
Umsatzsteuer (monatliche Vorauszahlung)
22.03. (26.03.)
Abgabetermin Beitragsnachweis zur Sozialversicherung (Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge)*
25.03.
Zusammenfassende Meldung bei der Umsatzsteuer