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Je mehr Menschen sich dem Steuerzahlerbund anschließen, desto mehr können wir bewegen! Gemeinsam können wir noch mehr erreichen. Überzeugen Sie Freunde und Bekannte vom Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz und den vielen Vorteilen einer Mitgliedschaft. Als Dankeschön erhält das werbende Mitglied nach Eingang des ersten Mitgliedsbeitrags des neuen Mitglieds 100 Euro per Überweisung auf das angegebene Bankkonto!

Zahlreiche geldwerte Mitgliedsvorteile

Als BdSt-Mitglied profitieren Sie von zahlreichen Mitgliedsvorteilen wie unserem BdSt-Sparer-Paket, stets aktuellen Ratgebern und Merkblättern zu Steuerthemen und Sie erhalten unser Magazin „Der Steuerzahler“ zehn Mal im Jahr.

Mitgliedsbeitrag

Der Standard-Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 120 Euro. Für juristische Personen, Personengesellschaften, Selbstständige und Freiberufler beläuft sich der Beitrag auf 144 Euro. Der ermäßigte Beitrag beläuft sich auf 60 Euro für Senioren (ab 65 Jahren) und Junioren (25 Jahre oder jünger). Die Mindestdauer einer Mitgliedschaft beträgt zwei volle Jahre. Der Mitgliedsbeitrag für den Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V. ist als Sonderausgabe gemäß § 10b Abs. 1 EStG steuerlich absetzbar.

Kündigungsbedingungen

Die Mitgliedschaft kann frühestens zum Ende des zweiten vollen Mitgliedsjahres gekündigt werden. Kündigungen sind mit eingeschriebenem Brief, Mail oder Fax unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist der Geschäftsstelle mitzuteilen.

SEPA-Mandat (Bankeinzug)

Zahlungsempfänger: Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e. V., Löwenhofstraße 5, 55116 Mainz
Gläubiger-ID: DE38ZZZ00000169811
Mandatsreferenznummer: Die Mandatsreferenznummer ist Ihre Mitgliedsnummer.

Ermächtigung: Ich ermächtige den Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e. V., den regelmäßigen Mitgliedsbeitrag von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Der SEPA-Basislastschrift-Einzug des Mitgliedsbeitrags erfolgt jährlich am letzten Werktag des ersten Monats des Mitgliedsjahres.

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