10.02.2022

Mehr Mut bei Pauschalen-Anpassung!

BdSt-Präsident zum Corona-Steuerhilfegesetz

Erfolg für den Bund der Steuerzahler: Steuerberater dürfen Steuererklärungen nun Monate später abgeben. Darüber hinaus dürfen Unternehmen Verluste besser verrechnen, und der Pflegebonus bleibt steuerfrei. Der Entwurf für ein 4. Corona-Steuerhilfegesetz, das der Bundesfinanzminister auf den Weg gebracht hat, liegt vor. Damit setzt Christian Lindner einige Vorhaben um, die SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die Zustimmung von Kabinett, Bundestag und Bundesrat steht aber noch aus.

Das 4. Corona-Steuerhilfegesetz – Hop oder top? Dazu führt BdSt-Präsident Reiner Holznagel aus:

„Mit dem Entwurf für ein 4. Corona-Steuerhilfegesetz werden erste Vorhaben aus dem Ampel-Koalitionsvertrag umgesetzt und damit erste Versprechen eingelöst – richtig so!

Die Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen haben wir lange gefordert – denn vor allem für die Steuererklärungen 2020 drängte jetzt die Zeit für eine Verlängerung. Für Steuerberater und steuerberatende Berufe ist dies ein wichtiges Signal, mit dem ihre Arbeit vor allem in der Corona-Krise wertgeschätzt wird.

Zugleich hätte ich mir mehr Mut bei anderen Regelungen gewünscht: Die Homeoffice-Pauschale sollte bereits jetzt entfristet werden, weil das mobile Arbeiten auch künftig Bestand haben wird. Deshalb sollte die Pauschale dauerhaft gelten und an die Inflation angepasst werden. Dies gilt auch für weitere Pauschalen, die dringend an die Preis- und Einkommensentwicklung angepasst werden müssten – leider enttäuscht hier das Entwurfspapier.

Zudem vermisse ich eine Anhebung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter: Hier fordert der Bund der Steuerzahler mindestens 1.000 Euro, was der Konjunktur und der Wirtschaft helfen würde. Unterm Strich ist das Corona-Steuerhilfegesetz kein großer Wurf – die Ampel sollte ihren Entwurf nachbessern!“

Näheres dazu: Die Stellungnahme des Steuerzahlerbundes finden Sie HIER.

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