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Finanzämter in Rheinland-Pfalz auf Platz 4

Steuerzahlerbund vergleicht Bearbeitungszeiten

Beim Bearbeiten von Einkommensteuererklärungen haben die Finanzämter in Rheinland-Pfalz verglichen zum Vorjahr leicht an Tempo gewonnen. Mit durchschnittlich 44,5 Arbeitstagen steigen unsere Finanzämter im Deutschland-Vergleich von Platz 6 auf Platz 4 auf. Geht es nur um die Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern, liegt Rheinland-Pfalz mit 40 Arbeitstagen sogar auf Platz 2. Doch auch in den meisten anderen Bundesländern haben die Finanzämter nach der Corona-Pandemie wieder schneller gearbeitet. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Steuerzahlerbundes.

Verdopplung der Einkommensgrenze zur Arbeitnehmer-Sparzulage

Aktuelles Steuerrecht

Die gesetzliche Sparzulage wird auf Antrag als staatlicher Zuschuss vom Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers festgesetzt. Diese muss mit der Einkommensteuererklärung bis zum Ende des vierten Jahres nach dem ersten Sparjahr gestellt werden.

Weihnachtszeit ist Spendenzeit

Spenden richtig absetzen

Unter bestimmten Bedingungen können Spenden von der Steuer abgesetzt werden und sind in der Steuererklärung in der Anlage Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abzugsfähig. Höhere Spenden in einem Jahr können in das nächste Jahr vorgetragen werden.

Festsetzungsverjährung bei Antrag auf Günstigerprüfung

Aktuelles Steuerrecht

In einem Fall, der vom FG Nürnberg entschieden wurde, reichten die Erben einer Verstorbenen eine Einkommensteuererklärung für die Jahre 2014 und 2015 ein, um Einkünfte aus Versorgungsbezügen zu erklären. Daneben gab es Kapitalerträge. In beiden Streitjahren beantragten die Kläger die Günstigerprüfung.

Steuerzinsen vermeiden

Aktueller Steuertipp

Zinszahlungen auf geschuldete Steuerbeträge durch langwierige Bearbeitungszeiten sind oft ein Ärgernis. Der Zinslauf beginnt i. d. R. 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Allerdings ist der Beginn des Zinslaufs wegen der Corona-Pandemie derzeit später.

Härteausgleich bei Festsetzung der Energiepreispauschale im Veranlagungsverfahren

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Arbeitnehmer erhielten im Jahr 2022 eine einmalige, in der Regel steuerpflichtige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro über den Arbeitgeber ausgezahlt, wenn zum 1. September 2022 ein Arbeitsverhältnis bestand. Alle ohne Beschäftigung zu diesem Zeitpunkt, aber mit einem Arbeitsplatz im Jahr 2022, haben daher die EPP nicht ausgezahlt bekommen. Sie können den Betrag aber über die Steuererklärung 2022 noch nachträglich vom Finanzamt erhalten.

Essen auf Rädern

Steuerlich absetzbar?

Ein Ehepaar mit schwerwiegender Beeinträchtigung – Grad der Behinderung 100 G – wollte Kosten für den Service „Essen auf Rädern“ als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Hierfür gaben sie den Rechnungsbetrag des Dienstleisters in ihrer Steuererklärung an. Allerdings waren die Kosten in der Rechnung nicht aufgeteilt, sondern der Aufwand für die Mahlzeiten einschließlich der Lieferung ausgewiesen. Der Einkommensteuerbescheid berücksichtigte die Aufwendungen nicht.

Keine offenbare Unrichtigkeit bei falscher Eintragung von Kindesunterhalt

Aktuelles Steuerurteil

Eine Steuerzahlerin hat den vom Kindsvater erhaltenen Barunterhalt in der über Elster abgegebenen Einkommensteuererklärung fälschlicherweise in der für Unterhaltsleistungen des geschiedenen oder getrenntlebenden Ehegatten (gem. § 22 Nr. 1a EStG i. V. m. § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG) vorgesehenen Zeile eingetragen. Dadurch wurde der Kindesunterhalt versteuert. Das FG Berlin-Brandenburg sieht darin ein grobes Verschulden bei der Steuerzahlerin im Sinne von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO.

Finanzverwaltung erhöht die Betriebsausgabenpauschale

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

In einem Schreiben vom 6. April 2023 hebt die Finanzverwaltung die Betriebsausgabenpauschale bei der Ermittlung der Einkünfte aus hauptberuflicher selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit an. Betriebsausgaben sind betrieblich veranlasste Aufwendungen, die steuerlich absetzbar sind und so den Gewinn mindern. Grundsätzlich müssen diese Ausgaben belegmäßig nachgewiesen werden. Aus Vereinfachungsgründen können Betriebsausgaben jedoch für bestimmte Tätigkeiten pauschaliert werden.

Spätere Abgabefrist für verpflichtende Steuererklärungen

Der BdSt Rheinland-Pfalz informiert

In früheren Jahren wäre die Abgabefrist für verpflichtende Steuererklärungen bereits Ende Mai abgelaufen. Daher haben viele Steuerzahler noch diesen Monat als Abgabedatum im Hinterkopf. Jedoch wurde diese Frist bereits vor der Corona-Pandemie auf Ende Juli des jeweils auf das Steuerjahr folgende Jahr verlängert.