Energiepreispauschale muss versteuert werden
Vor allem Rentner sollten rechnen, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssenDie Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro muss versteuert werden. Bei Arbeitnehmern ist dies bereits bei der Auszahlung geschehen, bei Rentnern meistens aber nicht. Daher müssen Senioren prüfen, ob der steuerliche Grundfreibetrag überschritten wurde und sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Darauf macht der Steuerzahlerbund aufmerksam.

