Beiträge

So setzen Sie die Kosten richtig ab!

Gartenpflege kann Steuern mindern

Die Gartensaison steht vor der Tür: Rasenflächen sind zu pflegen, Büsche und Bäume zu beschneiden. Viele Garten- und Immobilienbesitzer engagieren dafür eine professionelle Gartenhilfe. Werden diese Arbeiten nicht selbst durchgeführt, können die Kosten in der Einkommensteuererklärung steuermindernd berücksichtigt werden.

Finanzämter in Rheinland-Pfalz nur noch auf Platz 6

Steuerzahlerbund vergleicht Bearbeitungszeiten

Beim Bearbeiten von Einkommensteuererklärungen haben die Finanzämter in Rheinland-Pfalz weiter an Tempo verloren. Mit durchschnittlich 47,8 Tagen rutschten unsere Finanzämter im Deutschland-Vergleich von Platz 4 auf Platz 6 ab. Allerdings wurde in allen Bundesländern langsamer gearbeitet. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Steuerzahlerbundes.

Neue Finanzamt-App ab sofort verfügbar

„MeinElster+“ vereinfacht Steuererklärung

Steuerzahler, die Ihre Steuererklärung abgeben, erledigen dies oft über das Online-Portal „MeinElster“. Ende Februar wurde nun die neue App „MeinElster+“ veröffentlicht, welche die Abgabe weiter erleichtern und die Bearbeitungszeit verkürzen soll. Belege und Rechnungen können direkt in die App hochgeladen, gesammelt und sortiert werden. Das Zusammensuchen wichtiger Nachweise, kurz vor Abgabe der Steuererklärung, kann damit entfallen.

Energiepreispauschale muss versteuert werden

Vor allem Rentner sollten rechnen, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen

Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro muss versteuert werden. Bei Arbeitnehmern ist dies bereits bei der Auszahlung geschehen, bei Rentnern meistens aber nicht. Daher müssen Senioren prüfen, ob der steuerliche Grundfreibetrag überschritten wurde und sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Darauf macht der Steuerzahlerbund aufmerksam.

Frist für Steuererklärung läuft Ende Oktober ab

BdSt-INFO-Service gibt Steuer-Spartipps

Noch bis zum Ende des Monats Oktober haben Bürger Zeit, Ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 bei ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Dies gilt, wenn sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und diese nicht über einen Steuerberater einreichen. Tipps zum Steuernsparen gibt der BdSt-INFO-Service Nr. 2 „Checkliste zur Einkommensteuererklärung 2021“ – exklusiv für BdSt-Mitglieder.

Finanzämter in Rheinland-Pfalz auf Platz 4

Steuerzahlerbund vergleicht Bearbeitungszeiten

Beim Bearbeiten von Einkommensteuererklärungen haben die Finanzämter in Rheinland-Pfalz leicht an Tempo verloren. Mit durchschnittlich nur noch 38,9 Tagen sanken unsere Finanzämter im Deutschland-Vergleich von Platz 2 auf Platz 4 ab. Trotz Corona-Pandemie geht es aber in fast allen Bundesländern schneller voran. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Steuerzahlerbundes.

Kosten für ORTHO-Training sind keine außergewöhnlichen Belastungen

BdSt-Ratgeber gibt Tipps zur Absetzbarkeit von Krankheitskosten

Unter bestimmten Voraussetzungen mindern Krankheitskosten die Einkommensteuer. Nicht darunter fallen Kosten für ein Fitnessstudio, das zwar spezielle Gesundheitstrainings wie Rückentraining anbietet, aber auch allgemeine Übungsmöglichkeiten gibt, so ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster. In einem Ratgeber erklärt der BdSt, welche Krankheitskosten abgesetzt werden können.

Erfolg: Steuererklärungsfristen werden endlich verlängert!

Dafür hatten wir uns eingesetzt / BdSt-Stellungnahme

Der Finanzausschuss des Bundestags hat das 4. Corona-Steuerhilfegesetz zusammen mit einigen Änderungsanträgen angenommen. Ein Erfolg für den Bund der Steuerzahler: Die Steuerklärungsfristen werden noch mehr verlängert, als es der erste Entwurf ursprünglich vorsah! Hiermit folgt der Finanzausschuss also den Forderungen des BdSt und anderen Verbänden.

Erlass von Säumniszuschlägen

Grundsätzlich zuverlässige Steuerzahler profitieren von Urteil

Säumniszuschläge sollen steuerpflichtige Bürger disziplinieren, ihre Einkommensteuerklärung pünktlich abzugeben. Kürzlich hat das Finanzgericht Hamburg entschieden, dass Finanzämter von Säumniszuschlägen absehen können, wenn der Steuerpflichtige ansonsten stets pünktlich ablieferte und kein oder nur ein geringer Verwaltungsaufwand entstanden ist. 

Kosten für Corona-Masken können Werbungskosten sein

Arbeitnehmer sollten Kaufbelege für Steuererklärung aufbewahren

Arbeitnehmer können beruflich genutzte Corona-Masken als Werbungskosten steuerlich absetzen. Darauf weist der BdSt hin. Dies gilt sowohl dann, wenn der Arbeitgeber Masken zur Verfügung stellt, aber der Beschäftigte zusätzlich eigene Schutzmasken kauft. Als auch dann, wenn der Arbeitgeber gar keine Masken bereithält.