Arbeitsteilung in Partnerschaftsgesellschaft kann zu Gewerbebetrieb führen
Jeder Gesellschafter muss freiberufliche Tätigkeit ausführenFreiberufler können sich in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen. Übernimmt ein Gesellschafter etwa Leitungs- oder Managementaufgaben der Partnerschaft, ohne noch hinreichend in seinem freien Beruf tätig zu sein, kann die gesamte Tätigkeit der Partnerschaft als gewerblich angesehen werden. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az. 4 K 1270/19). Inzwischen liegt der Fall vor dem Bundesfinanzhof (VIII R 4/22).