Hinzuverdienstgrenze für Rentner wird teilweise abgeschafft
Arbeitsentgelt bleibt steuerpflichtigFrührentner, die arbeiteten, wurden Entgelte über der Hinzuverdienstgrenze auf die Rente angerechnet. Diese Regelung soll künftig entfallen, nachdem die Grenze in diesem Jahr bereits deutlich angehoben wurde. Arbeitende Rentner brauchen künftig also keine Kürzung ihrer Altersbezüge mehr zu befürchten. Der BdSt gibt den Betroffenen Tipps zur Einkommensteuer, denn steuerpflichtig sind die Einkünfte aus der Arbeit sehr wohl.