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Großteil der geplanten Schuldenaufnahme ist verfassungswidrig

Steuerzahlerbund kritisiert Entwurf des zweiten Nachtragshaushaltes

Auf Grundlage eines Gutachtens des Verfassungsrechtlers Prof. Christoph Gröpl (Universität des Saarlandes in Saarbrücken) für den BdSt bewertet der Steuerzahlerbund Rheinland-Pfalz den 2. Nachtragshaushalt des Landes RLP für verfassungswidrig. Kritikpunkte am „Corona-Haushalt“ sind, dass 1. vorhandene Rücklagen wie die Haushaltssicherungsrücklage nicht aufgebraucht werden, bevor neue Schulden aufgenommen werden; 2. schuldenfinanzierte Maßnahmen keinen direkten Corona-Bezug aufweisen und 3. der langen Zeitraum zur Rückzahlung des „Corona-Sondervermögens“ letztlich unnötig hohe Zinsen kostet. Das Sondervermögen erinnert zudem stark an den verfassungswidrigen und inzwischen aufgelösten Pensionsfonds.

Corona-Crash der rheinland-pfälzischen Steuereinnahmen

Sparpotentiale prüfen, hohe Rücklagen abbauen

Durch die Corona-Krise fällt die Steuerschätzung im Mai 2020 für Rheinland-Pfalz düster aus: Verglichen mit der vorangegangenen November-Steuerschätzung fallen die Einnahmen um rund 2 Mrd. Euro niedriger aus. Gleichzeitig stiegen in den Vorjahren – getrieben durch die hohen Einnahmen – die Ausgaben stark an. Nun sollte das Land an den richtigen Stellen sparen, mahnt BdSt-Präsident Rainer Brüderle. Dadurch steht mehr Geld für die Krisenbewältigung zur Verfügung. Auch an die Haushaltssicherungsrücklage sollte die Ampel-Regierung rangehen.

Keine neuen Schulden für den Nachtragshaushalt 2020

Hohe Rücklagen zur Finanzierung nutzen

Für den ersten Corona-Nachtragshaushalt 2020 sollte das Land Rheinland-Pfalz keine neuen Schulden aufnehmen. Stattdessen sollten die hohen Rücklagen aufgebraucht werden und die für dieses Jahr geplanten Zuführungen an die Rücklagen gestoppt werden, fordert der Bund der Steuerzahler RLP. Alleine die Haushaltssicherungsrücklage hat ein Volumen von rund 1,1 Mrd. Euro, so dass eine Kreditaufnahme vollständig verhindert werden kann!

Haushaltsüberschuss von über einer Milliarde Euro in Rheinland-Pfalz!

Steuerzahlerbund fordert Entlastung der Bürger

Im Jahr 2019 nahm das Land Rheinland-Pfalz über 1 Mrd. Euro mehr ein, als es ausgab. Den hohen Überschuss sollte es zum Teil an seine Bürger zurückgeben: Durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und die Senkung der Grunderwerbsteuer.

Schuldenbremse wird ab 2019 eingehalten

Ampel verhindert Entlastung bei Straßenausbaubeiträgen

Im Landeshaushalt 2019/2020 forderten die CDU und AfD, die ungerechten Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Das Land solle die Kommunen als Entschädigung finanziell kompensieren. Daneben griffen die Oppositionsfraktionen auch Sparvorschläge des Steuerzahlerbundes auf. Umgesetzt wurde durch die Ampel-Koalition hingegen nichts.

Ampel-Fraktionen schöpfen Sparpotentiale im Doppelhaushalt nicht aus

Wann bewegt sich die SPD bei den Straßenausbaubeiträgen?

Sparen, Entlasten und mehr Investieren im Doppelhaushalt 2019/2020

BdSt zeigt Sparvolumen von fast 800 Millionen Euro auf

Der Steuerzahlerbund hat sich gegenüber der Ampel-Koalition beharrlich dafür eingesetzt, dass die Schuldenbremse früher eingehalten wird. Mit dem Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2019/2020 wird diese Zielsetzung erfüllt. Auch wenn die Steuerzahler-Organisation dies würdigt, werden große Optimierungsmöglichkeiten im Haushalt gesehen. Vorgestellt werden mehr als 50 Sparvorschläge mit einem Gesamtvolumen von fast 800 Millionen Euro in 2019/2020. Mit den Mitteln könnten forciert Schulden abgebaut, Steuern und Abgaben gesenkt sowie verstärkt Investitionen getätigt werden.

Ampel-Regierung legt Haushaltsentwurf vor

Schuldenabbau in 2019/2020 anvisiert

Erstmals seit Jahrzehnten plant eine rheinland-pfälzische Landesregierung einen Haushalt ohne neue Schulden. Im Jahr 2019 sollen 90 Mio. Euro an Krediten getilgt werden, 2020 sogar 212 Mio. Euro. Insofern wird die Schuldenbremse ein Jahr früher eingehalten, als es die Verfassung vorsieht. Für den Steuerzahlerbund geht der Haushaltsentwurf in die richtige Richtung. Einsparmöglichkeiten müssten aber konsequent genutzt werden.