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„Der Solidaritätszuschlag 1995/2021 verletzt das Grundgesetz!“

Unsere Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht

Der Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungsfest! Der Bund der Steuerzahler (BdSt) bekräftigt seine Auffassung mit Nachdruck und hat eine entsprechende Stellungnahme gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) an das Bundesverfassungsgericht gesandt. Diese Stellungnahme gründet auf den Ausführungen des Verfassungsrechtlers Professor Dr. Gregor Kirchhof, der zum Schluss kommt: Der Solidaritätszuschlag 1995/2021 verletzt das Grundgesetz!

Soli: Nach einer Generation sollte Schluss sein – spätestens!

BdSt-Präsident Reiner Holznagel zum heutigen Urteil des Bundesfinanzhofs

Zum Solidaritätszuschlag hat der Bundesfinanzhof sein Urteil gesprochen. Die BFH-Richter halten die Ergänzungsabgabe für rechtmäßig. Allerdings ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn die Urteilsbegründung könnte dem „Soli“ ein Verfallsdatum gegeben haben. Der BdSt wird die Entscheidung zu seiner Musterklage auswerten und beraten, wie weiter vorzugehen ist.

Ein nach rechts weisendes Schild mit der Aufschrift "Bundesfinanzhof".

BFH verhandelt BdSt-Musterklage gegen Soli

Ist das Solidaritätszuschlaggesetz verfassungswidrig?

Mit Hilfe des Steuerzahlerbundes klagt ein Ehepaar gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags ab dem Jahr 2020. Als Ergänzungsabgabe ist der Soli an den sog. Solidarpakt II gebunden, der 2019 ausgelaufen ist. Nun verhandelt der Bundesfinanzhof die BdSt-Musterklage, das Urteil wird Ende Januar 2023 erwartet (Az.: IX R 15/20).

Soli

BdSt stellt falsche Soli-Vorauszahlungen fest

Finanzverwaltung will Bescheide nun automatisch korrigieren

Viele Arbeitnehmer müssen seit diesem Jahr keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten. Jedoch hat das Finanzamt bei einigen Steuerzahlern versäumt, die Vorauszahlung der Einkommensteuer entsprechend anzupassen. Dies hat der Steuerzahlerbund herausgefunden. Was nun getan werden sollte, erklärt der BdSt.

Soli

Soli-Klage jetzt vor dem Bundesfinanzhof

Bund der Steuerzahler gibt Aktenzeichen zu seiner Musterklage bekannt

Die Musterklage des Steuerzahlerbundes gegen den Solidaritätszuschlag geht nun vor den Bundesfinanzhof. Mit der Klage will die Steuerzahler-Organisation erreichen, dass der Soli sofort komplett abgeschafft wird. Bspw. müssen Sparer diesen weiterhin zahlen. Im Jahr 2019 lief aber der Solidarpakt aus, mit dem der „Soli“ stets begründet wurde.

Unsere Musterklage zu Soli-Vorauszahlungen

Mündliche Verhandlung am 29. Juli in Nürnberg

Gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags („Soli“) ab dem Jahr 2020 wehrt sich der Bund der Steuerzahler in einer Musterklage vor Gericht – damit alle Bürger vom „Soli“ befreit werden, denn nach wie vor und über 2020 hinaus sollen praktisch alle (!) Bürger den Soli weiterzahlen.

Drei Urteile zu BdSt-Musterklagen erwartet

Neuer BdSt-Info-Service zu Steuerurteilen erschienen

Höchste Zeit! Wir sagen Ja zu einem früheren Soli-Aus!

Der Solidaritätszuschlag muss schon zum 1. Juli 2020 fallen

Soli-Abbau und Jahressteuergesetz beschlossen – Klimapaket wackelt

Ende November haben die Bundesländer zahlreiche Steuergesetze gebilligt.

BdSt-Präsident Brüderle gegen Teil-Abschaffung des Solis

Alle Bürger sollten von der Ergänzungsabgabe befreit werden