„Der Solidaritätszuschlag 1995/2021 verletzt das Grundgesetz!“
Unsere Stellungnahme an das BundesverfassungsgerichtDer Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungsfest! Der Bund der Steuerzahler (BdSt) bekräftigt seine Auffassung mit Nachdruck und hat eine entsprechende Stellungnahme gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) an das Bundesverfassungsgericht gesandt. Diese Stellungnahme gründet auf den Ausführungen des Verfassungsrechtlers Professor Dr. Gregor Kirchhof, der zum Schluss kommt: Der Solidaritätszuschlag 1995/2021 verletzt das Grundgesetz!