30.01.2023

Soli: Nach einer Generation sollte Schluss sein – spätestens!

BdSt-Präsident Reiner Holznagel zum heutigen Urteil des Bundesfinanzhofs

Zum Solidaritätszuschlag hat der Bundesfinanzhof sein Urteil gesprochen. Die BFH-Richter halten die Ergänzungsabgabe für rechtmäßig. Allerdings ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn die Urteilsbegründung könnte dem „Soli“ ein Verfallsdatum gegeben haben. Der BdSt wird die Entscheidung zu seiner Musterklage auswerten und beraten, wie weiter vorzugehen ist.

„Mit seinem Urteil hat sich der Bundesfinanzhof zu den juristischen Rahmenbedingungen zur weiteren Erhebung des Solidaritätszuschlags geäußert. Noch erachten die obersten Finanzrichter Deutschlands ihn als verfassungskonform. Doch für den BFH sollte er spätestens nach einer Generation bzw. nach 30 Jahren wegfallen! Demnach wäre für die Richter aus juristischer Sicht das Jahr 2025 ein Datum für ein Soli-Ende.

Als Bund der Steuerzahler werden wir jetzt die weitere Urteilsbegründung analysieren und dann mit unserem Musterkläger sowie Prozessbevollmächtigten über das weitere juristische Vorgehen entscheiden.

Politisch werden wir aber weiterhin für die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags für alle – also auch für Betriebe und Sparer – eintreten. Das politische Versprechen, die Sondersteuer mit dem Auslaufen des Solidarpakts II, also der Hilfen für den ,Aufbau Ost‘, abzuschaffen, steht weiterhin im Raum – dieses Versprechen nehmen wir beim Wort und fordern es entschlossen ein.“

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