31.01.2023

Grundsteuerwert: Bescheide vorläufig erlassen!

Steuerzahlerbund fordert Sicherheit und Entlastung

Schon vor Ablauf der Abgabefrist gingen bei denjenigen, die ihre Grundsteuererklärung früh abgegeben haben, die ersten Bescheide ein. Viele Bürger ärgern sich über unangemessen hohe Bodenrichtwerte oder fiktive Mieten – und wollen die Ungerechtigkeit und Pauschalierung nicht hinnehmen. Folglich droht den Finanzämtern eine Einspruchswelle gegen den Grundsteuerwertbescheid. Vor diesem Hintergrund fordert der Steuerzahlerbund als Mitglied einer Verbändeallianz, dass die Bescheide vorläufig gestellt werden.

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes sollten unbedingt vorläufig erlassen werden! Dies fordert eine Verbände-Allianz aus dem Bund der Steuerzahler (BdSt), der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) und Haus & Grund Deutschland. Denn schon jetzt sind etliche Einsprüche und Klagen anhängig, die sich – aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken –  erneut gegen die Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer richten. Erklärtes Ziel der Verbände-Allianz ist es deshalb, eine Einspruchswelle zu verhindern und somit allen Eigentümern Sicherheit zu verschaffen sowie die Finanzverwaltung und Steuerberater zu entlasten.
Wenn die gerichtliche Klärung nämlich die Verfassungswidrigkeit jetzt geltender Bewertungsregeln ergibt, könnte diese für alle Bescheide gelten und nicht nur für solche Eigentümer, die ihre Bescheide mittels Einspruchs bereits angefochten haben. Deshalb appellieren BdSt-Präsident Reiner Holznagel, DSTG-Vorsitzender Florian Köbler, DStV-Präsident Torsten Lüth und Haus & Grund-Präsident Dr. Kai Warnecke an die Bundesländer, eine vorläufige Festsetzung rasch zu beschließen.

Musterklagen gegen die neue Grundsteuer

Tatsächlich gehen derzeit in fast allen Finanzämtern zahlreiche Einsprüche gegen die Feststellungen des Grundsteuerwertes ein. Grund: Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsregeln von Immobilien und Grundstücken im Rahmen der Grundsteuerreform! Demnach sind viele Eigentümer verunsichert, ob die Bewertung richtig ist oder nicht. Deshalb laufen bereits Musterverfahren zur gerichtlichen Klärung: Neben dem Verfahren des BdSt Baden-Württemberg und Haus & Grund Baden-Württemberg im Bundesland selbst, werden der Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland gemeinsame Klagen gegen das Bundesmodell starten, das in elf Ländern gilt. Die Urteile werden erst in den nächsten Jahren zu erwarten sein.

Bis dahin werden Eigentümer, Finanzämter und Steuerberater aber mit Einsprüchen und deren Bearbeitungen belastet. Dabei sind sowohl die Finanzverwaltung als auch die Steuerberater wegen der Grundsteuerreform und den Entlastungspaketen der Bundesregierung schon jetzt am Limit. Vor diesem Hintergrund ist zum Beispiel zu befürchten, dass sich die Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen verlängern und die Steuerpflichtigen demnach länger auf deren Steuererstattung warten müssen.

Zum Hintergrund

Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften für die Berechnung der Grundsteuer, den sog. Einheitswert, für verfassungswidrig erklärt. Anschließend wurden neue Regelungen geschaffen, die nun zügig umgesetzt werden müssen. Der Abgabetermin für die Grundsteuererklärungen ist der 31. Januar 2023.

BdSt-Mitglieder wissen mehr: Unser INFO-Service Nr. 16 „Grundsteuer – was verändert sich für Eigentümer?“ informiert ausführlich über die Reform. Nr. 31 „Details zur Wohnflächenberechnung und Grundstücksart“ und Nr. 35 „Häufige Fragen zur neuen Grundsteuer“ stehen zwei weitere Merkblätter für Mitglieder zum Herunterladen bereit. Sie können auch unter Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de angefordert werden.

Foto: Björn Wylezich/Fotolia

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