Beiträge

„Der Solidaritätszuschlag 1995/2021 verletzt das Grundgesetz!“

Unsere Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht

Der Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungsfest! Der Bund der Steuerzahler (BdSt) bekräftigt seine Auffassung mit Nachdruck und hat eine entsprechende Stellungnahme gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) an das Bundesverfassungsgericht gesandt. Diese Stellungnahme gründet auf den Ausführungen des Verfassungsrechtlers Professor Dr. Gregor Kirchhof, der zum Schluss kommt: Der Solidaritätszuschlag 1995/2021 verletzt das Grundgesetz!

Soli: Nach einer Generation sollte Schluss sein – spätestens!

BdSt-Präsident Reiner Holznagel zum heutigen Urteil des Bundesfinanzhofs

Zum Solidaritätszuschlag hat der Bundesfinanzhof sein Urteil gesprochen. Die BFH-Richter halten die Ergänzungsabgabe für rechtmäßig. Allerdings ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn die Urteilsbegründung könnte dem „Soli“ ein Verfallsdatum gegeben haben. Der BdSt wird die Entscheidung zu seiner Musterklage auswerten und beraten, wie weiter vorzugehen ist.

Ein nach rechts weisendes Schild mit der Aufschrift "Bundesfinanzhof".

Ist der Soli noch verfassungsgemäß?

Bundesfinanzhof entscheidet am Montag zur BdSt-Musterklage

In einer Musterklage wehrt sich der Bund der Steuerzahler gegen den Solidaritätszuschlag. Der „Soli“ beträgt bis zu 5,5 Prozent als Zuschlag auf die Abgeltungssteuer sowie im Falle von Gutverdienern auf die Einkommensteuer. Betriebe zahlen ihn auf die Körperschaftsteuer. Der Bundesfinanzhof urteilt am Montag über die Ergänzungsabgabe. Danach geht es voraussichtlich vor dem Bundesverfassungsgericht weiter: „Denn der Soli ist verfassungswidrig,“ ist sich der BdSt sicher. 

Ein nach rechts weisendes Schild mit der Aufschrift "Bundesfinanzhof".

BFH verhandelt BdSt-Musterklage gegen Soli

Ist das Solidaritätszuschlaggesetz verfassungswidrig?

Mit Hilfe des Steuerzahlerbundes klagt ein Ehepaar gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags ab dem Jahr 2020. Als Ergänzungsabgabe ist der Soli an den sog. Solidarpakt II gebunden, der 2019 ausgelaufen ist. Nun verhandelt der Bundesfinanzhof die BdSt-Musterklage, das Urteil wird Ende Januar 2023 erwartet (Az.: IX R 15/20).

Keine Entscheidung zur Auszahlung des Soli-Guthabens

Bundesverfassungsgericht erklärt Vorlage des Bundesfinanzhofs für unzulässig

Die BdSt-Musterklage um die Auszahlung eines Solidaritätszuschlagguthaben wurde nach über 10 Jahren nicht vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Das höchste deutsche Gericht wies eine Vorlage des Bundesfinanzhofs an diesen zurück; sie sei nicht ausreichend begründet. Letztlich steht im Raum, ob finanzstarke Körperschaften beim Soli-Guthaben gegenüber finanzschwachen Körperschaften verfassungswidrig bevorzugt wurden.

Soli

BdSt stellt falsche Soli-Vorauszahlungen fest

Finanzverwaltung will Bescheide nun automatisch korrigieren

Viele Arbeitnehmer müssen seit diesem Jahr keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten. Jedoch hat das Finanzamt bei einigen Steuerzahlern versäumt, die Vorauszahlung der Einkommensteuer entsprechend anzupassen. Dies hat der Steuerzahlerbund herausgefunden. Was nun getan werden sollte, erklärt der BdSt.

Solidaritätszuschlag: Teil-Abschaffung darf nur erster Schritt sein

BdSt fordert komplette Abschaffung für alle Bürger und Betriebe

Für manche Arbeitnehmer fällt der Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer ab diesem Monat weg. Jedoch gilt das nicht für alle. Und wer spart oder sonstige Kapitaleinkünfte hat, muss weiterhin einen Zuschlag von 5,5 Prozentpunkten auf die Abgeltungssteuer an den Fiskus abführen. Somit bleibt für eine breite Mehrheit der Deutschen der „Soli“ auch im Jahr 2021 erhalten. Der Steuerzahlerbund setzt sich für eine vollständige Abschaffung der längst hinfälligen Abgabe ein – unter anderem mit einer Musterklage. Die Parole des Steuerzahlerbundes: „Der Soli muss für alle weg!“

Nein zum Corona-Soli

Kein Wortbruch gegenüber den Steuerzahlern

Die Ministerpräsidenten der SPD-geführten Bundesländer haben laut Presse die Einführung eines Corona-Soli vorgeschlagen, um eine steuerfinanzierte Stabilisierung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erreichen. Das kritisiert der Steuerzahlerbund scharf. Nachdem der Einheits-Soli zumindest für den Großteil der Bürger in 2021 ausläuft, braucht es keine neue Mogelpackung zur erhöhten Abgabenbelastung. Rheinland-Pfalz sollte sich klar gegen diese Idee positionieren.

Soli

Soli-Klage jetzt vor dem Bundesfinanzhof

Bund der Steuerzahler gibt Aktenzeichen zu seiner Musterklage bekannt

Die Musterklage des Steuerzahlerbundes gegen den Solidaritätszuschlag geht nun vor den Bundesfinanzhof. Mit der Klage will die Steuerzahler-Organisation erreichen, dass der Soli sofort komplett abgeschafft wird. Bspw. müssen Sparer diesen weiterhin zahlen. Im Jahr 2019 lief aber der Solidarpakt aus, mit dem der „Soli“ stets begründet wurde.

Unsere Musterklage zu Soli-Vorauszahlungen

Mündliche Verhandlung am 29. Juli in Nürnberg

Gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags („Soli“) ab dem Jahr 2020 wehrt sich der Bund der Steuerzahler in einer Musterklage vor Gericht – damit alle Bürger vom „Soli“ befreit werden, denn nach wie vor und über 2020 hinaus sollen praktisch alle (!) Bürger den Soli weiterzahlen.