Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene wird weiter gefördert
Spenden und Hilfsmaßnahmen sind auch 2023 steuerlich abzugsfähigSpenden zugunsten von Betroffenen der Corona-Krise können auch im Jahr 2023 steuerlich geltend gemacht werden. Das geht aus einem BMF-Schreiben hervor. Bislang war die steuerliche Abzugsfähigkeit bis zum 31. Dezember 2022 befristet.