Beiträge

BFH stärkt steuerfreie Corona-Prämien für Arbeitnehmer

Urteil vom 21. Januar 2026 (VI R 25/24)

Corona-Test-Betrug: Aufklärung intensivieren, neue Möglichkeiten nutzen!

DSi-Recherche berichtet über belastbare Indizien, die auf fingierte Tests hinweisen

Die Corona-Pandemie war eine XXL-Krise. Politische Entscheidungen mussten unter großem Zeitdruck getroffen werden, Fehler waren absehbar. Wichtig ist jetzt, finanzielle Schaden – wo immer möglich – vom Steuerzahler abzuwenden.

Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene wird weiter gefördert

Spenden und Hilfsmaßnahmen sind auch 2023 steuerlich abzugsfähig

Spenden zugunsten von Betroffenen der Corona-Krise können auch im Jahr 2023 steuerlich geltend gemacht werden. Das geht aus einem BMF-Schreiben hervor. Bislang war die steuerliche Abzugsfähigkeit bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Unpfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung

Arbeitnehmerin war in Privatinsolvenz

Das Bundesarbeitsgericht hat über die Pfändbarkeit einer vom Arbeitgeber freiwillig gewährten Corona-Bonuszahlung während eines laufenden Insolvenzverfahrens entschieden. Eine Corona-Prämie ist unter bestimmten Bedingungen kein pfändbares Einkommen. Zahlte ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine steuerfreie Corona-Prämie bis 31. März 2022, ist diese Leistung als Erschwerniszulage unpfändbar (Urteil des BSG, Az. 8 AZR 14/22).

Aus Corona-Sondervermögen fließt Geld zurück in Landeshaushalt

Es geht um 84 Mio. Euro

Aus dem Corona-Sondervermögen sind inzwischen 84 Mio. Euro zurück in den Landeshaushalt geflossen. Hintergrund ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshof aus April 2022, wonach Teile des Corona-Sondervermögens rechtswidrig sind. Für bereits verausgabte Mittel besteht jedoch keine Pflicht zur Rückabwicklung.

Steuerliche Erleichterungen für Helfer in Impfzentren verlängert

Freiwillige können von Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale profitieren

Freiwillige Helfer in Corona-Impfzentren können die Übungsleiterpauschale beanspruchen. Eine entsprechende Regelung aus dem Vorjahr wurde für 2022 durch die Finanzministerien verlängert. Bis zu 3.000 Euro im Jahr können Helfer für ihre ehrenamtliche Tätigkeit steuerfrei beziehen.

Grenzpendler: Vereinbarungen mit Benelux-Staaten und Frankreich enden

Mit dem 30. Juni 2022 ist Schluss mit den Corona-Sonderregelungen

Zu Beginn der Corona-Krise vereinbarte Deutschland mit mehreren Nachbarländern Vereinbarungen, durch die coronabedingte Homeoffice-Tage für Grenzpendler steuerlich ohne Nachteile gestellt wurden. Diese Regelungen zwischen Deutschland und Luxemburg sowie zwischen Deutschland und Belgien sowie mit den Niederlanden und Frankreich laufen zum 30. Juni 2022 aus, teilte nun das Bundesfinanzministerium in vier Schreiben mit.

Erlass der Erbschaftsteuer bei Folgen der Coronakrise

Erleichterungen für Unternehmen, die infolge der Pandemie in Bedrängnis geraten sind

Fällt aufgrund der Coronakrise in einem Unternehmen unerwartet Erbschaftsteuer an, kann in Einzelfällen ein Erlass der Steuer geprüft werden. Auf diesen Beschluss von BMF und den Landesministerien weist der BdSt hin.

Verlängerung der steuerlichen Erleichterungen wegen Coronakrise

Anträge auf vereinfachte Steuerstundungen bis Ende März verlängert

Ist Ihr Unternehmen von der Coronakrise betroffen? Dann gibt es gute Nachrichten aus dem BMF. Mit Schreiben vom 31. Januar 2022 verlängerte das Ministerium ein weiteres Mal die Frist für Anträge auf vereinfachte Steuerstundungen.

Mehr Mut bei Pauschalen-Anpassung!

BdSt-Präsident zum Corona-Steuerhilfegesetz

Erfolg für den Bund der Steuerzahler: Steuerberater dürfen Steuererklärungen nun Monate später abgeben. Darüber hinaus dürfen Unternehmen Verluste besser verrechnen, und der Pflegebonus bleibt steuerfrei. Der Entwurf für ein 4. Corona-Steuerhilfegesetz, das der Bundesfinanzminister auf den Weg gebracht hat, liegt vor. Damit setzt Christian Lindner einige Vorhaben um, die SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die Zustimmung von Kabinett, Bundestag und Bundesrat steht aber noch aus.

Steuer-Stundungen bis Ende März 2022 verlängert

Steuerliche Maßnahmen zugunsten von Corona-Geschädigten

Fällige Steuern stunden oder in Raten zahlen, Vorauszahlungen senken: Das Bundesfinanzministerium hat seine steuerlichen Maßnahmen für Corona-Geschädigte bis zum 31. März 2022 verlängert. Entsprechende Anträge für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und/oder Gewerbesteuer sind bis Ende März 2022 zu stellen.

Kosten für Corona-Masken können Werbungskosten sein

Arbeitnehmer sollten Kaufbelege für Steuererklärung aufbewahren

Arbeitnehmer können beruflich genutzte Corona-Masken als Werbungskosten steuerlich absetzen. Darauf weist der BdSt hin. Dies gilt sowohl dann, wenn der Arbeitgeber Masken zur Verfügung stellt, aber der Beschäftigte zusätzlich eigene Schutzmasken kauft. Als auch dann, wenn der Arbeitgeber gar keine Masken bereithält.

Steuer-Stundungen verlängert

Steuerliche Maßnahmen zugunsten von Corona-Geschädigten

Fällige Steuern stunden oder in Raten zahlen, Vorauszahlungen senken: Das Bundesfinanzministerium hat seine steuerlichen Maßnahmen für Corona-Geschädigte bis ins Jahr 2022 hinein verlängert. Entsprechende Anträge für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und/oder Gewerbesteuer sind bis Ende Januar 2022 zu stellen.

Antragsfrist im KfW-Sonderprogramm bis 30. April 2022 verlängert

Kredithöchstbeträge werden erneut angehoben

Die Antragsfristen im KfW-Sonderprogramm sind bis zum 30. April 2022 verlängert worden, abermals wurden die Kreditobergrenzen erhöht. Davon können durch die Corona-Krise gebeutelte Unternehmen jeder Größe profitieren, um ihre Liquidität zu erhalten. Wer bereits am KfW-Sonderprogramm teilnimmt, kann bei Bedarf erneut einen Antrag stellen.

Homeoffice-Pauschale für Vermieter

BdSt-Steuertipp gilt für die Jahre 2020 und 2021

Für die Jahre 2020 und 2021 gönnt der Fiskus Arbeitnehmern eine Homeoffice-Pauschale von 5 Euro/Tag. Diese gilt auch für Vermieter! Jedoch sind für letztere die Umstände zu beachten, da die Homeoffice-Pauschale nur gewährt wird, wenn das heimische Büro am jeweiligen Tag ausschließlicher Arbeitsort war. Somit kann es sich lohnen, für seine Vermietungen vor allem an arbeitsfreien Tagen aus der Wohnung heraus tätig zu sein.

Häusliches Arbeitszimmer jetzt besser absetzbar

Aus Corona-Gründen kein Arbeitgeber-Nachweis mehr nötig

Noch immer arbeiten viele Arbeitnehmer und Selbstständige von zu Hause aus. Die Tage im Homeoffice können mit einer Pauschale bei der Steuererklärung abgesetzt werden. Wer über ein separates Arbeitszimmer verfügt, kann die Kosten häufig nur dann absetzen, wenn es keinen weiteren Arbeitsplatz gibt. Aufgrund von Corona gibt es hierfür jetzt eine Ausnahme. Ein Erfolg für den Bund der Steuerzahler.

Streit um die Entschädigung bei Corona-Quarantäne

Erstinstanzliches Urteil negativ für Arbeitgeber

Arbeitgeber können eine Entschädigung erhalten, wenn ihre Arbeitnehmer aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne nicht arbeiten, aber ihr Lohn fortgezahlt wird. Bislang geht man von fünf Tagen aus, die ein Arbeitgeber weiterhin den Lohn zahlen muss. Erste Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz fielen zuungunsten der Arbeitgeber aus, die demnach das Quarantänerisiko tragen. Revision wurde zugelassen.

Steuerberater dürfen jetzt auch bei Rechtstreit über Corona-Hilfen helfen

BdSt-Erfolg erleichtert Unternehmen, ihr Recht wahrzunehmen

Künftig dürfen Steuerberater ihre Klienten in einem Rechtsstreit über Corona-Hilfen vor dem Verwaltungsgericht vertreten. Genau dafür hatte sich der BdSt gegenüber dem Bundesjustizministerium stark gemacht. Im Entwurf des „Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Art. 16) wird der Vorschlag des Steuerzahlerbundes aufgegriffen. Für Unternehmen bedeutet dies im Streitfall eine Erleichterung, denn bislang durften nur Rechtsanwälte diesbezüglich tätig werden.

Digitale Impfzertifikate teurer als nötig

Digital-Rückstand rächt sich in der Pandemie

Demnächst wird es einen digitalen Corona-Impfnachweis geben. Leider kommt es die Steuerzahler teuer zu stehen, dass nicht längst  ein digitaler Impfpass eingeführt wurde. Bereits erfolgte Corona-Impfungen müssen durch einen Arzt oder Apotheker digital nachgetragen werden – zu  Kosten zwischen 2 und 18 Euro pro Impfung. Wie viele zig Millionen Euro das verspätete digitale Impf-Zertifikat letztlich kosten wird, hängt von mehreren Faktoren ab.