08.04.2022

Steuerliche Erleichterungen für Helfer in Impfzentren verlängert

Freiwillige können von Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale profitieren

Freiwillige Helfer in Corona-Impfzentren können die Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale beanspruchen. Eine entsprechende Regelung aus dem Vorjahr wurde für 2022 durch die Finanzministerien verlängert. Bis zu 3.000 Euro im Jahr können Helfer für ihre ehrenamtliche Tätigkeit steuerfrei beziehen.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Helfer in Impf- und Testzentren auch 2022 von der Übungsleiter- oder der Ehrenamtspauschale profitieren und somit steuerlich entlastet werden. In den Jahren 2020 und 2021 konnten die freiwilligen Helfer in den Impf- und Testzentren bereits von diesen Pauschalen profitieren, wonach Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei sind.

Die Finanzministerien der Länder sowie das Bundesfinanzministerium haben nun beschlossen, diese Erleichterungen auch für das Jahr 2022 zu verlängern. Die Übungsleiterpauschale kommt für Helfer infrage, die direkt an der Impfung beteiligt sind, in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen selbst. Sie lag 2020 bei 2.400 Euro und liegt 2021 und 2022 bei 3.000 Euro jährlich. Bis zu dieser Höhe bleiben Einkünfte für eine freiwillige Tätigkeit steuerfrei. Auch für Helfer in Verwaltung und Organisation von Impfzentren kommt die Ehrenamtspauschale infrage. Diese betrug für das Jahr 2020 bis zu 720 Euro. 2021 und 2022 sind bis zu 840 Euro steuerfrei. Die Erleichterungen gelten nun auch, wenn das Impfzentrum von einem privaten Dienstleister betrieben wird oder die Helfer in den Zentralen Impfzentren und den Kreisimpfzentren über einen privaten Personaldienstleister angestellt sind.

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