06.04.2022

Grundsteuerreform: Eigentümer müssen demnächst aktiv werden

In Rheinland-Pfalz wir das Bundesmodell umgesetzt

Vor vier Jahren, am 10. April 2018, urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Grundsteuer reformiert werden müsse. Inzwischen steht fest: Ab 2025 werden Häuser und Wohnungen in Rheinland-Pfalz nach dem Bundesmodell besteuert. Doch schon in wenigen Monaten müssen Eigentümer aktiv werden. Dazu bietet der BdSt für seine Mitglieder ein kostenloses Webinar an.

Zwar zahlt praktisch jeder Haushalt die Grundsteuer B, aber nur die Eigentümer sind verpflichtet, eine sog. Feststellungserklärung abzugeben. Mit der Feststellungserklärung ermittelt die Finanzverwaltung die neuen Grundsteuerwerte. Diese lösen die bislang gültigen Einheitswerte ab, die noch bis Ende 2024 als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer zulässig sind. So entschied es das Bundesverfassungsgericht am 10. April 2018: Er erklärte die Einheitswerte als verfassungswidrig, aber erlaubte es, diese Werte bis Ende 2024 weiter zu nutzen. Nun jährt sich das Urteil zum vierten Mal.

In der Zwischenzeit haben Bundestag und Bundesrat sich im Oktober und November 2019 auf ein Reformmodell geeinigt und darauf, dass jedes Land auf Wunsch ein eigenes Grundsteuer-Modell einführen darf. Anders als drei seiner Nachbarländer behält Rheinland-Pfalz das Bundesmodell unverändert bei. Hessen und Baden-Württemberg haben jeweils eigene Modelle entwickelt; im kleinen Rahmen hat auch das Saarland das Bundesmodell geändert, nämlich die Grundsteuermesszahlen.

Eigentümer müssen Feststellungserklärung einreichen

In allen Bundesländern müssen Immobilieneigentümer im Zeitraum vom 1. Juli bis voraussichtlich 31. Oktober 2022 über das Portal „MeinElster“ (www.elster.de) ihre Feststellungserklärung einreichen. Die Feststellungserklärung dient dem zuständigen Finanzamt, in dem die Immobilie liegt, zur Ermittlung des Grundsteuerwerts. Vor allem bei dieser „Grundsteuer-Erklärung“ bemerken die Eigentümer Unterschiede zwischen den Reformmodellen. Das Bundesmodell benötigt weitaus mehr Parameter als die einfacheren Reformmodelle aus Bayern, Hessen und Niedersachsen.

Im Bundesmodell, das in Rheinland-Pfalz umgesetzt wird, müssen im Rahmen der Feststellungserklärung u.a. folgende Angaben zur Immobilie übermittelt werden:

  • Art der Bebauung
  • Grundstücksfläche
  • Wohn-/Nutzfläche des Gebäudes
  • Baujahr
  • Flurstück-Nummer, Grundbuchblatt-Nummer
  • Bodenrichtwert
  • Einheitswert-Zeichen

Im Gegensatz dazu werden in Bayern, Hessen und Niedersachsen nur die Grundstücks- und die Gebäudefläche zur Berechnung benötigt.

Komplexe Berechnung im Bundesmodell

Mithilfe dieser Angaben wird im Bundesmodell eine komplexe Rechnung aufgestellt. An deren Ende steht der sog. Grundsteuerwert, der den Einheitswert ersetzt. Ist der Grundsteuerwert erstmal berechnet, werden die Grundsteuermesszahlen (weiterhin abhängig von der Gebäudeart) und die Grundsteuer selbst wie bisher berechnet:

Grundsteuer = Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz

Allerdings wurden die Grundsteuermesszahlen auf etwa ein Zehntel ihrer bisherigen Werte gesenkt, um den (im Vergleich zum Einheitswert) stark erhöhten Grundsteuerwert zumindest etwas auszugleichen. Es zeigt sich bereits heute, dass in den meisten Städten und Gemeinden die Hebesätze deutlich sinken müssen, um das politische Versprechen der „Aufkommensneutralität“ zu erfüllen.

Wie bisher wird jeweils ein Grundsteuerwert-Bescheid, ein Grundsteuermessbetrags-Bescheid und ein Grundsteuer-Bescheid ausgestellt. Die ersten beiden werden in der Regel in einem Brief vom zuständigen Finanzamt verschickt, der Grundsteuerbescheid später von der Kommune, sobald der Hebesatz ab 2025 festgelegt ist.

BdSt-Fazit:

Das Bundesmodell ist unnötig kompliziert und es verlangt den Immobilieneigentümern einiges ab, um den Grundsteuerwert-Bescheid zu verstehen. Dabei kommt es gerade auf diesen an! Die beiden anderen Bescheide bauen nämlich auf dem Grundsteuerwert-Bescheid auf. Es ist daher für jeden Eigentümer wichtig, den Grundsteuerwert-Bescheid zu prüfen. Auch Mietern ist es geraten, ihren Vermieter zu bitten, den Bescheid zu prüfen, da sie in der Regel die Grundsteuer über die Nebenkosten zahlen.

Kostenloses Grundsteuer-Webinar für BdSt-Mitglieder!

Für BdSt-Mitglieder veranstaltet der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz am Donnerstag, 5. Mai 2022 ein Webinar über die Grundsteuerreform nach dem Bundesmodell. Behandelt wird die Berechnung für Wohnimmobilien. Ziel ist es, dass die Webinarteilnehmer ihre Feststellungserklärung möglichst problemlos abgeben und die Berechnung nach dem Bundesmodell nachvollziehen können, so dass sie ihren Grundsteuerwert-Bescheid auf Richtigkeit prüfen können.

BdSt-Mitglieder können sich HIER anmelden.

HIER geht es zur Grundsteuer-Informationsseite des BdSt Rheinland-Pfalz.

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