03.02.2023

Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene wird weiter gefördert

Spenden und Hilfsmaßnahmen sind auch 2023 steuerlich abzugsfähig

Spenden zugunsten von Betroffenen der Corona-Krise können auch im Jahr 2023 steuerlich geltend gemacht werden. Das geht aus einem BMF-Schreiben hervor. Bislang war die steuerliche Abzugsfähigkeit bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesfinanzministerium weitere steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene erlassen. Das BMF hat am 12. Dezember 2022 den zeitlichen Anwendungsbereich der gemeinnützigkeits- und umsatzsteuerrechtlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene verlängert. Der zeitliche Anwendungsbereich wird über den 31. Dezember 2022 hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis 31. Dezember 2023 durchgeführt werden.

Dazu gehören u. a. vereinfachter Zuwendungsnachweis bei Spenden, Spendenaktionen und Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften, Arbeitslohnspende und Aufsichtsratsvergütungen sowie Hilfsleistungen zur Bewältigung der Corona-Krise. Bei Spenden soll ein vereinfachter Zuwendungsnachweis geführt werden können. Grundsätzlich genügt danach der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts. Bei Zuwendungen, die über ein Konto eines Dritten geleistet werden, genügt als Nachweis eine auf den jeweiligen Zuwendenden ausgestellte Zuwendungsbestätigung des Zuwendungsempfängers. Verzichten Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer Zahlung des Arbeitgebers auf ein Spendenkonto einer spendenempfangsberechtigten Einrichtung, können diese Lohnteile bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns außer Ansatz bleiben.

Informationen zur Corona-Krise: Der aktualisierte BdS-Info-Service Nr. 6 „Corona-Krise: Das müssen Sie jetzt wissen!“ enthält wichtige Informationen nach Stichwörtern geordnet. Unser Ratgeber Nr. 65 „Abzugsfähigkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen“ informiert Sie darüber, wie Sie Spenden steuerlich geltend machen können. Die schlauen Seiten können Sie sich entweder im Mitgliederbereich herunterladen oder kostenlos bestellen unter Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.