07.02.2023

Grundsteuererklärung: Rheinland-Pfalz auf fünftem Platz

BdSt vergleicht Abgabequoten der Feststellungserklärungen

Für rund 77,6 Prozent der in Rheinland-Pfalz liegenden wirtschaftlichen Einheiten wurden die Feststellungserklärungen fristgerecht eingereicht. Damit liegt Rheinland-Pfalz in einem bundesweiten Vergleich auf dem fünften Platz. Das ergab eine Aufstellung des Steuerzahlerbundes. Die höchste Abgabequote hat Sachsen-Anhalt, die niedrigste Baden-Württemberg.

In Deutschland liegen rund 37 Mio. Grundstücke und Immobilien wie Wohnungen oder Gewerbeeinheiten. Für sie mussten die Eigentümer bis zum 31. Januar 2023 eine sog. Feststellungserklärung über den Grundsteuerwert beim Finanzamt einreichen. Nicht jeder ist seiner Pflicht nachgekommen. Bundesweit wurden nur rund 27 Mio. dieser Erklärungen eingereicht. Damit beträgt die Abgabequote lediglich 72,8 Prozent.

In Rheinland-Pfalz sieht es besser aus. Für die rund 2,4 Mio. wirtschaftlicher Einheiten, wie die Grundstücke und Immobilien im Rahmen der Feststellungserklärung heißen, wurden knapp 1,9 Mio. Erklärungen fristgerecht eingereicht. Die Abgabequote von 77,6 Prozent reicht für den fünften Platz im bundesweiten Vergleich. Rheinland-Pfalz liegt über dem Bundesdurchschnitt.

Sachsen-Anhalt hat höchste Abgabequote

Spitzenreiter bei den fristgerecht eingereichten Grundsteuererklärungen ist Sachsen-Anhalt mit 89,9 Prozent. Von den 900.969 erwarteten Erklärungen gingen 809.971 spätestens am 31. Januar 2023 ein. Sachsen-Anhalt setzt wie Rheinland-Pfalz das Bundesmodell um.

Auf dem zweiten Platz folgt die Hansestadt Hamburg, die mit dem Wohnlage-Modell vom Bundesmodell abweicht. Für Immobilien in der Hafenstadt gingen rund 362.500 von 424.000 Feststellungserklärungen ein. Die Abgabequote beträgt 85,5 Prozent. Der Stadtstaat Bremen mit den beiden Städten Bremen und Bremerhaven liegt auf dem dritten Platz: 194.000 eingereichte Erklärungen von 238.000 erwarteten macht eine Quote von 81,6 Prozent.

Nur vier Bundesländer unterdurchschnittlich

Unter dem Bundesdurchschnitt von 72,8 Prozent sind nur vier Bundesländer. Dabei handelt es sich aber um Schwergewichte, in denen 22,4 Mio. wirtschaftliche Einheiten liegen. Es sind Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Bayern und Baden-Württemberg.

Die niedersächsische Abgabequote ist mit 72,2 Prozent nur geringfügig unterdurchschnittlich. Von den 3,6 Mio. wirtschaftlichen Einheiten wurden 2,6 Mio. veranlagt. Nordrhein-Westfalen ist mit 6,7 Mio. wirtschaftlicher Einheiten das Bundesland mit den meisten Grundstücken und Immobilien. Die Abgabequote liegt bei 70 Prozent: 4,7 Mio. Feststellungserklärungen gingen fristgerecht ein.

Auf dem vorletzten Platz liegt Bayern, das ein besonders einfaches Flächenmodell umsetzt. Dennoch gingen zum 31. Januar 2023 nur 4,5 Mio. der 6,5 Mio. Feststellungserklärungen ein. Die Quote beträgt 69,2 Prozent. Am letzten Tag hat Bayern die Abgabefrist auf den 30. April 2023 verlängert. Wer ein bayerisches Grundstück noch nicht veranlagt hat, befindet sich folglich noch nicht in Verzug.

Schlusslicht ist Baden-Württemberg. Im „Ländle“ liegen 5,6 Mio. wirtschaftliche Einheiten, aber nur 3,8 Mio. Grundsteuererklärungen wurden fristgerecht abgegeben. Die Abgabequote liegt bei nur 68 Prozent.

Grundsteuerbescheide prüfen

Grundeigentümer, die ihre Erklärung noch nicht eingereicht haben, können dies weiterhin tun. Zwar ist die Abgabefrist in 15 Bundesländern verstrichen, entbunden sind die Grundeigentümer von ihrer Pflicht aber nicht. Vielmehr sollten sie schnellstmöglich handeln, bevor das Finanzamt Bußgelder oder Säumniszuschläge erhebt. Zum Fristende beantwortet der BdSt die wichtigsten Fragen.

Wer hingegen seine Erklärung frühzeitig abgegeben hat, kann seine Bescheide bereits erhalten haben oder darf sie in Bälde erwarten. Der Bund der Steuerzahler hält mit dem INFO-Service Nr. 9 „Wichtiges zum Einspruch zum Grundsteuerwert“ ein Merkblatt bereit, wie der Grundsteuerwertbescheid geprüft werden kann und welche Fristen bei einem Einspruch gelten. Der INFO-Service enthält zudem einen Mustereinspruch.

BdSt-Mitglieder wissen mehr: Hilfen zur Feststellungserklärung geben zudem die drei weiteren INFO-Service zur neuen Grundsteuer:

BdSt-Mitglieder können die schlauen Seiten entweder im Mitgliederbereich herunterladen oder kostenlos bestellen unter Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.

Grafik: Die BdSt-Grafik zeigt die Abgabequote der am 31. Januar 2023 fristgerecht eingereichten Feststellungserklärungen aller Bundesländer. Datenquelle: Pressemitteilungen der jeweiligen Finanzministerien oder deren Antwort auf BdSt-Anfrage.

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