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Steuer-Stundungen verlängert

Steuerliche Maßnahmen zugunsten von Corona-Geschädigten

Fällige Steuern stunden oder in Raten zahlen, Vorauszahlungen senken: Das Bundesfinanzministerium hat seine steuerlichen Maßnahmen für Corona-Geschädigte bis ins Jahr 2022 hinein verlängert. Entsprechende Anträge für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und/oder Gewerbesteuer sind bis Ende Januar 2022 zu stellen.

Antragsfrist im KfW-Sonderprogramm bis 30. April 2022 verlängert

Kredithöchstbeträge werden erneut angehoben

Die Antragsfristen im KfW-Sonderprogramm sind bis zum 30. April 2022 verlängert worden, abermals wurden die Kreditobergrenzen erhöht. Davon können durch die Corona-Krise gebeutelte Unternehmen jeder Größe profitieren, um ihre Liquidität zu erhalten. Wer bereits am KfW-Sonderprogramm teilnimmt, kann bei Bedarf erneut einen Antrag stellen.

Homeoffice-Pauschale für Vermieter

BdSt-Steuertipp gilt für die Jahre 2020 und 2021

Für die Jahre 2020 und 2021 gönnt der Fiskus Arbeitnehmern eine Homeoffice-Pauschale von 5 Euro/Tag. Diese gilt auch für Vermieter! Jedoch sind für letztere die Umstände zu beachten, da die Homeoffice-Pauschale nur gewährt wird, wenn das heimische Büro am jeweiligen Tag ausschließlicher Arbeitsort war. Somit kann es sich lohnen, für seine Vermietungen vor allem an arbeitsfreien Tagen aus der Wohnung heraus tätig zu sein.

Häusliches Arbeitszimmer jetzt besser absetzbar

Aus Corona-Gründen kein Arbeitgeber-Nachweis mehr nötig

Noch immer arbeiten viele Arbeitnehmer und Selbstständige von zu Hause aus. Die Tage im Homeoffice können mit einer Pauschale bei der Steuererklärung abgesetzt werden. Wer über ein separates Arbeitszimmer verfügt, kann die Kosten häufig nur dann absetzen, wenn es keinen weiteren Arbeitsplatz gibt. Aufgrund von Corona gibt es hierfür jetzt eine Ausnahme. Ein Erfolg für den Bund der Steuerzahler.

Streit um die Entschädigung bei Corona-Quarantäne

Erstinstanzliches Urteil negativ für Arbeitgeber

Arbeitgeber können eine Entschädigung erhalten, wenn ihre Arbeitnehmer aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne nicht arbeiten, aber ihr Lohn fortgezahlt wird. Bislang geht man von fünf Tagen aus, die ein Arbeitgeber weiterhin den Lohn zahlen muss. Erste Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz fielen zuungunsten der Arbeitgeber aus, die demnach das Quarantänerisiko tragen. Revision wurde zugelassen.

Steuerberater dürfen jetzt auch bei Rechtstreit über Corona-Hilfen helfen

BdSt-Erfolg erleichtert Unternehmen, ihr Recht wahrzunehmen

Künftig dürfen Steuerberater ihre Klienten in einem Rechtsstreit über Corona-Hilfen vor dem Verwaltungsgericht vertreten. Genau dafür hatte sich der BdSt gegenüber dem Bundesjustizministerium stark gemacht. Im Entwurf des „Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Art. 16) wird der Vorschlag des Steuerzahlerbundes aufgegriffen. Für Unternehmen bedeutet dies im Streitfall eine Erleichterung, denn bislang durften nur Rechtsanwälte diesbezüglich tätig werden.

Digitale Impfzertifikate teurer als nötig

Digital-Rückstand rächt sich in der Pandemie

Demnächst wird es einen digitalen Corona-Impfnachweis geben. Leider kommt es die Steuerzahler teuer zu stehen, dass nicht längst  ein digitaler Impfpass eingeführt wurde. Bereits erfolgte Corona-Impfungen müssen durch einen Arzt oder Apotheker digital nachgetragen werden – zu  Kosten zwischen 2 und 18 Euro pro Impfung. Wie viele zig Millionen Euro das verspätete digitale Impf-Zertifikat letztlich kosten wird, hängt von mehreren Faktoren ab.

Corona-Bonus bis 31. März 2022 verlängert

Freibetrag für gesamten Zeitraum bleibt bei 1.500 Euro

Abermals wurde der Zeitraum verlängert, in dem Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuer- und abgabenfrei den Corona-Bonus auszahlen können. Bis zum 31. März 2022 wurde der Zeitraum gestreckt. Jedoch hat sich nichts an der Maximalsumme von 1.500 Euro geändert, die einmalig für den gesamten Zeitraum gilt.

Absetzbarkeit von Sachspenden wegen Corona-Krise erleichtert

Umsatzsteuer entfällt vorübergehend bei Spenden

Viele Einzelhändler bleiben aktuell auf ihrer Saisonware sitzen. Denn der Lockdown hält an und trübt vielerorts die Kauflaune. Die teils unverkäufliche Ware würden einige Unternehmer gern spenden. Doch das ist oft teurer, als sie zu vernichten. Nach breiter Kritik hat die Politik nun reagiert. Vorübergehend verzichtet der Fiskus auf die Umsatzsteuer für gespendete Saisonware – unter Bedingungen.

Reduzierung der Gewerberaummiete wegen Corona

Neuer Info-Service des Steuerzahlerbundes

Viele Geschäfte und Restaurants sind aufgrund der Corona -Pandemie geschlossen. Dennoch läuft die Miete weiter. Müssen Unternehmer, die wegen Corona schließen mussten, die volle Gewerbemiete zahlen? Ein neues Gesetz und aktuelle Gerichtsentscheidungen geben eine Orientierung. Welche Möglichkeiten Mieter und Vermieter während der Krise haben, erfahren Sie in diesem Info -Service.