Steuer-Stundungen verlängert
Steuerliche Maßnahmen zugunsten von Corona-GeschädigtenFällige Steuern stunden oder in Raten zahlen, Vorauszahlungen senken: Das Bundesfinanzministerium hat seine steuerlichen Maßnahmen für Corona-Geschädigte bis ins Jahr 2022 hinein verlängert. Entsprechende Anträge für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und/oder Gewerbesteuer sind bis Ende Januar 2022 zu stellen.