06.05.2021

Corona-Bonus bis 31. März 2022 verlängert

Freibetrag für gesamten Zeitraum bleibt bei 1.500 Euro

Abermals wurde der Zeitraum verlängert, in dem Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuer- und abgabenfrei den Corona-Bonus auszahlen können. Bis zum 31. März 2022 ist dies nun möglich. Jedoch hat sich nichts an der Maximalsumme von 1.500 Euro geändert, die einmalig für den gesamten Zeitraum gilt.

In seiner Sitzung vom 5. März 2021 hat der Bundestag dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung zugestimmt (Bundestags-Drucksache 19/28925). Diese geht über den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums hinaus und beinhaltet u.a., dass der Corona-Bonus über die Jahresmitte 2021 hinaus gewährt werden kann. Arbeitgeber können den Corona-Bonus nun bis zum 31. März 2022 an ihre Mitarbeiter auszahlen.

Die übrigen Bestimmungen zu diesem Freibetrag sind unverändert geblieben. So bleiben im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. März 2022 die Auszahlungen von insgesamt 1.500 Euro dann steuerfrei, wenn der Corona-Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird (§ 3 Nr 11a EStG). Eine Stückelung des Betrags in mehrere Tranchen ist möglich. Zudem muss die steuerfreie Leistung im Lohnkonto aufgezeichnet werden.

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