02.04.2021

Reduzierung der Gewerberaummiete wegen Corona

Neuer Info-Service des Steuerzahlerbundes

Viele Geschäfte und Restaurants sind aufgrund der Corona -Pandemie geschlossen. Dennoch läuft die Miete weiter. Müssen Unternehmer, die wegen Corona schließen mussten, die volle Gewerbemiete zahlen? Ein neues Gesetz und aktuelle Gerichtsentscheidungen geben eine Orientierung. Welche Möglichkeiten Mieter und Vermieter während der Krise haben, erfahren Sie in diesem Info -Service.

Seit Anfang des Jahres können Gewerbemieter wie Geschäfte und Gaststätten aufgrund der Corona-Krise ggf. ihre Miete senken. Grundlage bietet das „Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Patentrecht“. Mietern wird ermöglicht, ihre Miete zu senken oder zu stunden. Dabei müssen sie einiges beachten, wenn ihr Ansinnen Erfolg haben soll. Vermieter wiederum können sich dagegen wehren.

Welche Möglichkeiten Mieter und Vermieter haben und wie Gerichte urteilen, lesen Sie im BdSt-Info-Service Nr. 13 „Reduzierung der Gewerberaummiete im Corona-Lockdown“. BdSt-Mitglieder können sich die schlauen Seiten entweder im Mitgliederbereich herunterladen oder kostenlos bestellen unter Tel. 06131-986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.

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