Antragsfrist im KfW-Sonderprogramm bis 30. April 2022 verlängert
Kredithöchstbeträge werden erneut angehoben
Die Antragsfristen im KfW-Sonderprogramm sind bis zum 30. April 2022 verlängert worden, abermals wurden die Kreditobergrenzen erhöht. Davon können durch die Corona-Krise gebeutelte Unternehmen jeder Größe profitieren, um ihre Liquidität zu erhalten. Wer bereits am KfW-Sonderprogramm teilnimmt, kann bei Bedarf erneut einen Antrag stellen.
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie haben die Bundesregierung und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das KfW-Sonderprogramm bis zum 30. April 2022 verlängert, bisher lief die Frist zum Jahresende 2021 aus. Über dieses erhalten Unternehmen jeder Größenklasse Kredite, um den Liquiditätsbedarf oder laufende Kosten zu decken. Unternehmen können die KFW-Kredite über ihre Hausbank oder Sparkasse abschließen.
Zudem wurden die Kreditobergrenzen erhöht. Dies gilt sowohl für die Kreditbeträge der Kleinbeihilfen als auch für den KfW-Schnellkredit und die Unternehmer- und Gründerkredite. Beim KfW-Schnellkredit betragen die Obergrenzen ab 1. Januar 2022
- für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 2,3 Mio. Euro (bisher 1,8 Mio. Euro),
- für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,5 Mio. Euro (bisher 1,125 Mio. Euro) und
- für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 850.000 Euro (bisher 675.000 Euro).
Je Unternehmensgruppe sind die maximalen Kredite auf 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 begrenzt. Die Obergrenzen der KfW-Unternehmerkredite und der ERP-Gründerkredite mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren werden ab Januar 2022 von 1,8 Mio. Euro auf 2,3 Mio. Euro erhöht.
Die KfW weist darauf hin, dass Unternehmen mehrere Kreditanträge stellen können.
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