Beiträge

Heizungseinbau in Mietwohnungen berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug

Aktuelles Steuerurteil

Der BFH hat den Vorsteuerabzug für den Einbau einer Heizungsanlage in einem Mietwohnobjekt versagt, den der Vermieter geltend machen wollte. Die Miete setzte sich aus der Kaltmiete und den vorausgezahlten Betriebs- sowie den Heiz- und Warmwasserkosten zusammen.

Erhöhte Gebühren für das Parken sind umsatzsteuerpflichtig

Aktuelles Steuerrecht

Nach Urteil des EuGH vom 20. Januar 2022, Az. C-90/20, zur Umsatzsteuerpflicht von Parkplatzgebühren hat die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben am 15. Dezember 2023 eine entsprechende Regelung in den Umsatzsteueranwendungserlass aufgenommen.

Sonderfragen zum Nullsteuersatz von Photovoltaikanlagen

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Mit BMF-Schreiben vom 30. November 2023 hat die Finanzverwaltung Einzelfragen bei der Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte PV-Anlagen geklärt. Konkret geht es um ältere Anlagen, die vor dem Jahr 2023 in Betrieb genommen wurden und somit noch nicht dem Nullsteuersatz unterlagen.

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Das BMF gibt mit Schreiben vom 06.10.2023 bekannt, wie hoch die Umsatzsteuer bei der kurzfristigen Vermietung von Räumen zum Übernachten ist, die ein Unternehmen zur Unterbringung von Fremden zur Verfügung stellt. Bei der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafmöglichkeiten durch einen Unternehmer zur Unterbringung von Fremden sowie bei der kurzfristigen Vermietung von Campingplätzen wird gemäß Umsatzsteuerrecht der reduzierte Steuersatz angewendet.

Unterschiedliche Umsatzsteuersätze bei Verkauf von Sparmenüs

Aktuelles Steuerrecht

Dienstleister für die Bereitstellung oder Lieferungen von Mahlzeiten bieten oft zusammengesetzte Menüs aus Essen und Getränken zu einem rabattierten Preis an. Was auf den ersten Blick einfach erscheint, hat Auswirkungen für die Berechnung der Mehrwertsteuer. Getränke werden mit dem Regelsteuersatz und Speisen außer Haus mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert.

Gesetzesentwurf zur E-Rechnung im Bundeskabinett verabschiedet

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Die Einführung zur Pflicht von E-Rechnungen nimmt konkrete Formen an. Neben der sich von der EU-Kommission (Vida-Initiative VAT in digital age) in Vorbereitung befindenden E-Rechnung in Kombination mit einem Meldesystem plant die Bundesregierung, zuvor ein eigenes System einzuführen.

Sieben Prozent Umsatzsteuer für den Verkauf von Holzhackschnitzel

Entscheidung des BFH

Für Wald- bzw. Holzhackschnitzel, die zum Heizen verwendet werden, sind künftig nur noch 7 statt 19 Prozent Umsatzsteuer zu zahlen, entschied der BFH. Der BFH vollzieht damit eine Abkehr von den bisherigen Rechtsgrundsätzen zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Lieferungen von Holzhackschnitzeln. Die Entscheidung des BFH vom 26. Juni 2018 – VII R 47/17 ist damit überholt.

Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen

Neues BMF Schreiben erschienen

Anfang 2023 trat für kleinere Photovoltaikanlagen eine wesentliche Entbürokratisierung in der Umsatzsteuererklärung in Kraft. Hierzu veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen ein Schreiben.

Keine Umsatzsteuerfreiheit aus dem Betrieb einer Cafeteria eines Altersheims

Mehrwertsteuer wird auf für Pflege "nicht unerlässliche" Leistungen fällig

Grundsätzlich sind Dienstleistungen, die mit der Betreuung oder Pflege von bedürftigen Menschen zusammenhängen, von der Mehrwertsteuer befreit. Dies gilt aber nicht für Leistungen einer Betreuungseinrichtung wie eines Seniorenheims, wenn diese Leistung nicht mit der Pflege zusammenhängt – im konkreten Fall ging es um ein Café im Altenheim. Der Bundesfinanzhof urteilte, das Café ist umsatzsteuerpflichtig (BFH-Urteil vom 21. April 2022, Az.: V R 39/21).

Ein Riesenrad mit geschlossenen Gondeln.

Besteuerung der Umsätze eines Freizeitparks

Schausteller unterliegen dem reduzierten Mehrwertsteuersatz

Ob für einen Freizeitpark der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt, wie für Leistungen von Schaustellern, hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden. Ausschlaggebend für die unterschiedliche Umsatzbesteuerung ist schließlich, dass ein Freizeitpark seine Leistungen ortsgebunden anbietet, ein Schausteller nicht.