26.01.2024

Erhöhte Gebühren für das Parken sind umsatzsteuerpflichtig

Aktuelles Steuerrecht

Nach Urteil des EuGH vom 20. Januar 2022, Az. C-90/20, zur Umsatzsteuerpflicht von Parkplatzgebühren hat die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben am 15. Dezember 2023 eine entsprechende Regelung in den Umsatzsteueranwendungserlass aufgenommen.

Diese Regelung besagt, dass die (Straf-)Gebühren, die ein Nutzer eines privaten Parkplatzes bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen an das Parkplatz überwachende Unternehmen zahlen muss, als ein steuerbares und steuerpflichtiges Entgelt für eine Dienstleistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zu betrachten sind. Die Kontrollgebühr wird meist fällig, weil das Fahrzeug unberechtigt oder fehlerhaft geparkt wurde. Der Autofahrer zahlt die Kontrollgebühr als Gegenleistung für die vorschriftswidrige Nutzung des Parkplatzes. Nach dem EuGH besteht zwischen der Überlassung des Parkplatzes und der Kontrollgebühr ein unmittelbarer Zusammenhang, der es rechtfertigt, die Einnahmen der Mehrwertsteuerrichtlinie zu unterwerfen. Zuvor war die Kontrollgebühr hierzulande regelmäßig als nicht steuerbarer Schadensersatz angesehen worden. Eine diesbezügliche Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung galt nur bis zum 15. Dezember 2023. Somit müssen von nun an die Vorschriften zur Umsatzsteuer beachtet werden. Für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung erforderlich bzw. sind die Bestandteile einer Kleinbetragsrechnung zu beachten.

Foto: Fotolia/Schlierner

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.