Wann ist Ihr persönlicher Steuerzahlergedenktag?
Online-Rechner macht Bestimmung möglichUnser Online-Rechner macht es möglich. Berechnen Sie Ihren ganz persönlichen Steuerzahlergedenktag 2023! Liegt dieser vor oder nach dem 12. Juli?
Unser Online-Rechner macht es möglich. Berechnen Sie Ihren ganz persönlichen Steuerzahlergedenktag 2023! Liegt dieser vor oder nach dem 12. Juli?
Am Mittwoch, 12. Juli, ist der Steuerzahlergedenktag 2023 / Unser Online-Rechner macht die individuelle Belastung deutlich / BdSt-Appell: Komplett-Abbau der kalten Progression, Entlastung bei der Stromsteuer, Reform des Einkommensteuertarifs.
Nach Steuern und Abgaben verbleibt einem durchschnittlichen Arbeitnehmer-Haushalt nicht einmal die Hälfte seines Bruttoeinkommens. Dies geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervor, die das Deutsche Steuerzahlerinstitut des BdSt ausgewertet hat. Trotz einzelner Entlastungen wie der temporären Senkung der Energiesteuer stieg die Belastung im Vergleich zum Vorjahr. Grund dafür sind die massiven Preissteigerungen, durch die auch die Mehrwertsteuer steigt. Wegen der hohen Inflation appelliert der Steuerzahlerbund an die Bundesregierung, endlich die kalte Progression abzubauen.
Im Jahr 2021 fällt der Steuerzahlergedenktag auf den 13. Juli und somit wieder spät in die zweite Jahreshälfte. Das Datum errechnet sich aus der durchschnittlichen Einkommensbelastung in Deutschland. Von einem Euro Bruttoverdienst bleiben einem Durchschnitts-Arbeitnehmer netto nur 47,1 Cent. Das ist viel zu wenig! Steuern und Abgaben senken, fordert der Steuerzahlerbund und legt einen 3-Punkte-Plan vor.
Am Donnerstag, 9. Juli, war der Steuerzahlergedenktag 2020. Nach Berechnungen des Deutschen Steuerzahlerinstituts verbleibt den Bürgern im Durchschnitt weniger als die Hälfte ihres Bruttoeinkommens. Den größeren Teil beansprucht der Staat über Steuern und Abgaben für sich. Unser Appell an die Politik: Belastungen senken, Strukturreformen angehen und Sparpotenziale nutzen!
Steuerzahlergedenktag 2019 am Montag, 15. Juli genau ab 21:56 Uhr arbeiten die Bürger wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde – rein rechnerisch – an den Staat abgeführt. Damit liegt die Einkommensbelastungsquote für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer-Haushalt in diesem Jahr bei voraussichtlich 53,7 Prozent – dies ergibt sich aus aktuellen Prognosen unseres Deutschen Steuerzahlerinstituts (DSi) auf Basis repräsentativer Haushaltsumfragen des Statistischen Bundesamts. Von jedem verdienten Euro bleiben also nur 46,3 Cent zur freien Verfügung. Somit sind die Deutschen im internationalen Vergleich besonders stark belastet: In 34 von 36 OECD-Staaten werden Arbeitnehmer weniger zur Kasse gebeten als bei uns.
Das Belastungsbarometer des BdSt schlägt aus und es schlägt Alarm! Von einem Euro, den ein Arbeitnehmer in Deutschland 2018 verdient, gehen durchschnittlich 54,3 Cent an den Staat. Nur einen Minderteil von 45,7 Cent kann er für sich selbst behalten und ggf. ausgeben. Das ist nicht in Ordnung, findet der Steuerzahlerbund. Das Belastungsbarometer und der Steuerzahlergedenktag sollen zur Diskussion auffordern, ob das Preis-Leistungs-Verhältnis des deutschen Staates noch stimmt.
Der Steuerzahlergedenktag 2017 verdeutlicht: Viel zu sehr belastet der Staat die Einkommen seiner Bürger! Von einem verdienten Euro bleibt den Deutschen im Durchschnitt nur 45,4 Cent zur eigenen Verwendung. Noch nie war die Steuer- und Abgabenbelastung so hoch! Auf was alles Steuern zu entrichten sind, ist manchmal haarsträubend, zeigt der BdSt auf.
Der Steuerzahlergedenktag 2016 ist am Dienstag, den 12. Juli. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) arbeiten die Bürger und Betriebe dann ab exakt 14.44 Uhr wieder für ihr eigenes Portemonnaie.
Weniger als die Hälfte verbleibt im eigenen Portemonnaie, der Großteil geht an den Staat! Deshalb liegt der Steuerzahlergedenktag 2015 erst in der zweiten Jahreshälfte. Von einem Euro, den ein Bürger verdient, kann er nur 47,5 Cent selbstbestimmt für sich nutzen. Die übrigen 52,5 Cent gehen an einen Staat. Stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis in Deutschland noch?
Bund der Steuerzahler
Rheinland-Pfalz e.V.
Löwenhofstraße 5
55116 Mainz
Telefon: 06131/986 10-0
Fax: 06131/986 10-20
E-Mail: info@bdst-rlp.de
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.