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Grundsteuerreform wird Hausbesitzer und Mieter gegenüber Gewerbetreibenden stark benachteiligen

Verbändeallianz kritisiert Tatenlosigkeit der rheinland-pfälzischen Landesregierung bei Belastungsverschiebung

Dass die Grundsteuerreform viele Bürger in Rheinland-Pfalz teuer zu stehen kommen wird, ist längst ausgemacht. Doch zusätzlich droht durch das Bundesmodell noch eine generelle Belastungsverschiebung von gewerblich genutzten Grundstücken hin zu privaten Wohngrundstücken. Die Verbändeallianz aus Steuerzahlerbund und Haus & Grund fordert die rheinland-pfälzische Landesregierung dazu auf, sich dieses Problems anzunehmen.

Es geht weiter: Noch mehr Musterklagen gegen die Grundsteuer

Bund der Steuerzahler und Haus & Grund jetzt auch in NRW aktiv / Bewertung der Grundstücke im Bundesmodell nach Reform auf dem Prüfstand / Tipps für Eigentümer

Nach Berlin und Rheinland-Pfalz sind jetzt auch in Nordrhein-Westfalen zwei von beiden Verbänden unterstützte Klagen bei den Finanzgerichten eingereicht worden. Damit setzen der Bund der Steuerzahler (BdSt) und Haus & Grund ihr Engagement fort und helfen weiteren Eigentümern, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen.

Nächste Klatsche für Landesregierung bei Grundsteuerreform

Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat ernstliche Zweifel an Rechtmäßigkeit der Bewertungsregeln

Die aktuellen Entscheidungen des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz zeigen, dass die Landesregierung bei der Grundsteuerreform mit dem Bundesmodell auf das falsche Pferd gesetzt hat. Die ernsthaften verfassungsrechtlichen Zweifel, die das Finanzgericht bei den Bewertungsregeln hegt, bekräftigen die BdSt-Kritik. Die abschließende Entscheidung darüber, wie verfassungsfest die Grundsteuerreform wirklich ist, steht zwar noch aus, aber die Landesregierung sollte als Plan B ein Landesgrundsteuergesetz auf Basis eines Flächenmodells entwerfen.

Bund der Steuerzahler und Haus & Grund erheben erste Musterklagen gegen Grundsteuerbewertung

Verbände sind zunächst in Berlin und Rheinland-Pfalz aktiv / Bewertung der Grundstücke im Bundesmodell auf dem Prüfstand

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und Haus & Grund unterstützen mehrere Eigentümer, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. In Berlin und Rheinland-Pfalz wurden jetzt die ersten von uns begleiteten Klagen bei den Finanzgerichten eingereicht. Sobald die Aktenzeichen beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg bzw. beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz vorliegen, teilen wir dies umgehend mit.

Grundsteuerbescheide:

Verbände klagen wegen Untätigkeit der Finanzämter

Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland: Eigentümer brauchen Klarheit über Verfassungsmäßigkeit!

Grundsteuer-Ärger? So helfen wir Ihnen!

Mustereinspruch, Musterklagen, Rechtsgutachten

Haben Sie Ihren Grundsteuerbescheid erhalten und möchten jetzt Einspruch einlegen? Dann stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite! Denn genau für diesen Schritt stellen wir einen Mustereinspruch zur Verfügung – umfassende Informationen dazu haben wir in unserem INFO-Service Nr. 9 zusammengefasst.

Musterklagen zur Grundsteuer kommen:

Das Bundesmodell ist verfassungswidrig!

Prof. Dr. Gregor Kirchhof präsentiert Gutachten für Bund der Steuerzahler und Haus & Grund / Verbände konkretisieren ihre gemeinsamen Musterprozesse.

Keine Eingangsbestätigung durch das Finanzamt bei Einsprüchen gegen Bescheide

Steuertipp zur Grundsteuerreform

Steuerzahler, die Einspruch gegen die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide einlegen, erledigen dies entweder über das Online-Portal „Elster“ oder in Papierform. Nun wurde bekannt, dass bei in Papierform eingereichten Einsprüchen keine Eingangsbestätigung durch das Finanzamt erfolgt.

BdSt-Erklärgrafik: GrSt.wertbescheid ist Grundlage des Messbetragsbescheids, dieser ist Grundlage des Grundsteuerbescheids.

Drei Bescheide bis zur neuen Grundsteuer

BdSt erklärt die wichtigsten Unterschiede

Ab 2025 erheben Städte und Gemeinden die neue Grundsteuer. Hauseigentümer hatten dafür bis Ende Januar dieses Jahres Zeit, dem Finanzamt die Daten mitzuteilen. In der Folge erhalten die Eigentümer drei Bescheide: zwei vom Finanzamt, einen von der Kommune. Doch worin liegen die Unterschiede zwischen Grundsteuerwertbescheid, Bescheid über den Messbetrag und Grundsteuerbescheid? Was ist zu beachten? Der BdSt klärt auf.

Rangliste der Quote fristgerecht eingereichter Feststellungserklärungen.

Grundsteuererklärung: Rheinland-Pfalz auf fünftem Platz

BdSt vergleicht Abgabequoten der Feststellungserklärungen

Für rund 77,6 Prozent der in Rheinland-Pfalz liegenden wirtschaftlichen Einheiten wurden die Feststellungserklärungen fristgerecht eingereicht. Damit liegt Rheinland-Pfalz in einem bundesweiten Vergleich auf dem fünften Platz. Das ergab eine Aufstellung des Steuerzahlerbundes. Die höchste Abgabequote hat Sachsen-Anhalt, die niedrigste Baden-Württemberg.