Musterklage gegen Niedersachsens Grundsteuer gescheitert
Aktuelles Steuerurteil
Das Niedersächsische Finanzgericht hat dem Flächen-Lage-Modell des Landes vorerst Rückendeckung gegeben. In einem Musterverfahren wies der 1. Senat die Klage einer Grundstückseigentümerin ab und erklärte das 2021 neu gefasste Niedersächsische Grundsteuergesetz nicht für verfassungswidrig. Im Streitfall ging es um eine Gewerbeimmobilie, deren Eigentümerin sich durch das neue Modell überproportional belastet sah.
Mit dem Urteil stärkt das Gericht den niedersächsischen Sonderweg bei der Grundsteuer. Anders als das Bundesmodell knüpft Niedersachsen nicht primär an den Verkehrswert einer Immobilie an, sondern an Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie an einen Lagefaktor. Dieser orientiert sich am Verhältnis des Bodenrichtwerts eines Grundstücks zum durchschnittlichen Bodenrichtwert in der jeweiligen Gemeinde.
Nach Auffassung des Finanzgerichts verstößt dieses Modell nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Der Gesetzgeber habe bei der Ausgestaltung von Steuern einen weiten Spielraum. Er dürfe sich an Regelfällen orientieren, typisieren und pauschalieren. Auch müsse nicht jede Besonderheit eines einzelnen Grundstücks exakt abgebildet werden. Gerade bei einer Massensteuer wie der Grundsteuer dürfe Praktikabilität Vorrang vor maximaler Einzelfallgenauigkeit haben.
Für viele Eigentümer ist das Urteil dennoch ein Dämpfer. Die neue Grundsteuer sorgt seit Monaten für Ärger, weil es in zahlreichen Fällen zu deutlichen Belastungssprüngen gekommen ist. Mit der Entscheidung ist eine pauschale Verfassungsrüge gegen das niedersächsische Modell nun deutlich schwieriger geworden.
Endgültig abgeschlossen ist die Debatte aber nicht. Das Urteil stammt zunächst nur vom Finanzgericht. Ob der Fall noch den Bundesfinanzhof oder später sogar das Bundesverfassungsgericht beschäftigt, ist offen. Klar ist aber schon jetzt: Niedersachsen darf sein vereinfachtes Grundsteuermodell vorerst weiter anwenden.
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