14.04.2023

Keine Eingangsbestätigung durch das Finanzamt bei Einsprüchen gegen Bescheide

Steuertipp zur Grundsteuerreform

Steuerzahler, die Einspruch gegen die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide einlegen, erledigen dies entweder über das Online-Portal „Elster“ oder in Papierform. Nun wurde bekannt, dass bei in Papierform eingereichten Einsprüchen keine Eingangsbestätigung durch das Finanzamt erfolgt.

Mittlerweile soll ein Großteil der rund 2,5 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen, bereits rund 907.000 Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide versandt und rund 94.000 Einsprüche eingereicht worden sein, so das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz.

Wer seinen Einspruch gegen die Grundsteuerbescheide in Papierform einlegt, erhält keine telefonische oder schriftliche Eingangsbestätigung durch das Finanzamt, gab das Landesamt für Steuern in einer Pressemitteilung bekannt. Daher bitten die Finanzämter von einer solchen Anforderung abzusehen, so das LfSt weiter.

Nutzt man jedoch das Elster-Portal für seinen Einspruch, erhält man bei der Übermittlung eine Versandbestätigung, ergänzt das LfSt: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/einspruch

Weiterhin gibt das Landesamt für Steuern in seiner Pressemitteilung einen Hinweis zum Ruhen der Einspruchsverfahren. So werden diese von Finanzamt grundsätzlich stillschweigend gewährt (sog. Zweckmäßigkeitsruhe), wenn sich der „Einspruch ausschließlich gegen die Verfassungsmäßigkeit des neuen Rechts“ richtet und „das Ruhen des Verfahrens beantragt“ wird.

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