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Bayern führt einfache Grundsteuer ein

Flächenmodell ist Vorbild auch für Rheinland-Pfalz

Unbürokratisch, einfach und gerecht – das zeichnet eine gute Steuer aus. Bayern richtet seine Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nach diesen Gesichtspunkten aus. Dass der Freistaat das sogenannte Flächenmodell einführt, hat der Landtag in München in der vergangenen Woche beschlossen. Es ist dem Scholz-Modell, das in Rheinland-Pfalz eingeführt wird, weit überlegen.

Baulandsteuer? Ungeheuer wirkungslos

Die negativen Effekte der Grundsteuer C

Ab 2025 dürfen Städte und Gemeinden im Land bebaubare, aber noch unbebaute Grundstücke mit einer erhöhten Grundsteuer belasten. Durch diese sog. Grundsteuer C soll Bauland aktiviert werden. Viel mehr spricht aber dafür, dass Bürokratie aktiviert wird und die Baulandsteuer ansonsten wirkungslos ist. Auch in Hinblick auf Gewerbesteuereinnahmen lehnt der BdSt die Grundsteuer C ab.

Immobilienpreise explodieren, die Grunderwerbsteuer auch

Steuerzahlerbund ruft neue Koalition zur Entlastung auf

Der Landesgrundstücksmarktbericht 2021 dokumentiert eine starke Nachfrage nach Immobilien und explodierende Preise in Rheinland-Pfalz. Mit einem Plus von 12 Prozent auf fast 13 Milliarden Euro erreichten die Geldumsätze für Immobilien in 2020 einen neuen Höchststand. Ebenfalls mit einem Plus von 12 Prozent erreichten die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer mit 673 Millionen Euro einen neuen Rekord. Der BdSt fordert von der neuen Koalition eine rasche Steuersenkung. Zudem zeigt die Preisentwicklung, wie gefährlich die Einführung des wertabhängigen Scholz-Modells bei der Grundsteuer wäre. Der BdSt empfiehlt stattdessen das wertunabhängige Flächenmodell.

Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

Steuerzahlerbund plädiert für Senkung der Grunderwerbsteuer

Flächenmodell für Rheinland-Pfalz nutzen

Teure Grundsteuerreform verhindern

Die Grundsteuer muss reformiert werden. Jedes Bundesland kann ein eigenes Modell beschließen, wie die Grundsteuer künftig berechnet wird. Das Bundes-Modell von Finanzminister Olaf Scholz ist hochbürokratisch und bei steigenden Mieten und Immobilienpreisen steigt auch die Grundsteuer automatisch. Ganz anders ist das einfache Flächenmodell: Hier steigt die Steuer nur dann, wenn die Stadt oder Ortsgemeinde ganz demokratisch im Rat den Hebesatz erhöht.

Rheinland-Pfalz sollte das Flächenmodell nutzen

Bundesrat gibt Weg für Grundsteuer-Reform frei

Nachdem der Bundesrat die Grundsteuer-Reform beschlossen hat, kann jedes Bundesland dank der Öffnungs-Klausel vom komplizierten und teuren „Scholz-Modell“ des Bundesfinanzministeriums abweichen. Dies sollte Rheinland-Pfalz tun! Mit einem einfachen Flächenmodell wird der Erhebungsaufwand drastisch gesenkt und der Steuererhöhungs-Automatismus von Olaf Scholz‘ Reformmodell ausgehebelt.

Grundsteuerreform: Wohnen darf nicht teurer werden

BdSt-Einsatz für Flächenmodell und Öffnungsklausel hat sich gelohnt

Durch die Grundsteuer-Reform darf Wohnen nicht teurer werden! Schon heute sind staatliche Abgaben sowie gesetzlich festgelegte Umlagen Kostentreiber Nr. 1 bei den Ausgaben für die eigenen vier Wände. Mit dem komplizierten Scholz-Modell des Bundesfinanzministeriums wurde für den BdSt klar: Das darf so nicht kommen! Daher setzte sich der Steuerzahlerbund für eine Öffnungsklausel ein, durch die jedes Bundesland ein vernünftiges, einfaches Reformmodell einführen kann. Unser Einsatz hat sich gelohnt!

„Grundsteuer C“ ist ein Irrweg

Idee ist wirkungslos und rechtsunsicher

Bisher gibt es zwei Arten der Grundsteuer: Die Grundsteuer B auf bebaubares Land wie Einfamilienhäuser und Wohnungen sowie die Grundsteuer A auf agrar- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Durch die Grundsteuer-Reform soll nun eine dritte Variante reaktiviert werden, die jedoch schon in den 1960er Jahren scheiterte: Die Grundsteuer C auf unbebaute, aber bebaubare Grundstücke. Dagegen hat der Steuerzahlerbund gute Argumente parat und ruft Rheinland-Pfalz zum Verzicht auf die Grundsteuer C auf.

Öffnungsklausel als Chance für Rheinland-Pfalz nutzen

Neue Grundsteuer sollte auf dem Flächenmodell basieren

Mit den Grundsteuer-Reformgesetzen reagiert der Bund auf ein höchstrichterliches Urteil, nach dem die Einheitswerte als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer B verfassungswidrig sind. Neben der Einführung einer „Grundsteuer C“ auf bebaute Grundstücke wird ein kompliziertes Grundsteuer-Modell entworfen („Scholz-Modell“ nach dem Bundesfinanzminister Olaf Scholz benannt) sowie eine Öffnungsklausel für die Länder eingeführt, die das Scholz-Modell ablehnen. Bayern hat bereits angekündigt, ein einfacheres Modell zu entwickeln. Rheinland-Pfalz sollte dem bayerischen Beispiel folgen, fordert der Steuerzahlerbund RLP.

BdSt-Präsident Reiner Holznagel zum Koalitionstreffen

„Bürger dürfen nicht stärker belastet werden!“

„Länder und Kommunen müssen ihre Möglichkeiten bei der Grundsteuer nutzen!“ / Und: „Soli-Aus muss für alle kommen!“. Nach dem Koalitionstreffen steht fest: Die Grundsteuerreform kommt. „Das neue Berechnungsmodell zur Grundsteuer ist allerdings kein Beitrag zur Steuervereinfachung!

Ampel-Koalition sollte wertabhängige Grundsteuer ablehnen

Stabilität bei Realsteuer-Hebesätzen in Rheinland-Pfalz

Im Realsteuer-Vergleich 2019 hat der BdSt Rheinland-Pfalz die Hebesätze der 50 größten Städte und Gemeinden im Land erhoben. Ermittelt wurden die Werte für Gewerbesteuer, Grundsteuer B und Grundsteuer A. Erfreulich: Nur wenige Städte (darunter Ludwigshafen und Trier) haben an der Steuerschraube gedreht. Hingegen droht die geplante Grundsteuer-Reform zu einem Kostenmonster für Verwaltung und Bürger auszuufern! Dagegen hält der Steuerzahlerbund mit seinem Einfach-Modell, dass sich an der Fläche von Grundstück und Wohnung orientiert.

Grundsteuer-Reform: Jahrestag ohne echtes Ergebnis

Viel Rummel, aber nichts Neues: Unser Fazit zum Stand der Grundsteuer-Reform

Vor einem Jahr, am 10. April 2018, urteilte das Bundesverfassungsgericht, die Einheitswerte als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer seien verfassungswidrig. Die Folge: Bis Ende 2019 muss die Grundsteuer reformiert werden. Was ist seitdem geschehen? Wie ist der Ausblick auf die kommenden Monate und Jahre? Der BdSt gibt Auskunft.

Fauler Kompromiss bei Grundsteuer-Reform

Höhere Kosten für Bürger, mehr Bürokratie für Kommunen

Bund und Länder haben sich auf die Eckpunkte der Grundsteuer-Reform geeinigt. Geeinigt haben sich die Politiker auf ein wertabhängiges Modell, durch das die zu zahlende Grundsteuer sogar ohne kommunale Hebesatz-Steigerungen ganz automatisch verteuert. Steuererhöhungen ohne Parlaments- bzw. Gemeinderatsbeschluss hält der Steuerzahlerbund für undemokratisch. Deshalb fordert der BdSt dringende Nachbesserungen.

Scholz‘ Grundsteuer-Idee gegen bezahlbares Wohnen

Bürger in Ballungsräumen sowie Familien und Handwerker besonders negativ betroffen

Die Grundsteuer muss reformiert werden. Bundesfinanzminister Scholz hat dazu einen komplizierten Vorschlag auf den Tisch gelegt, der mindestens fünf Komponenten allein für die Bemessungsgrundlage enthalten soll. Verlierer sind vor allem Familien und Handwerker sowie alle Bürger in Gebieten mit steigenden Mieten. Der Steuerzahlerbund bevorzugt ein einfaches Modell.

Grundsteuer-Woche: Jetzt die richtigen Weichen stellen!

Bund der Steuerzahler: Für Einfachmodell kämpfen

Wohnen muss bezahlbar bleiben! Das fordert der Steuerzahlerbund. Durch staatliche Abgaben und gesetzliche Umlagen sind die Nebenkosten seit Jahren der höchste Preistreiber beim Wohnen (nicht die Mieten!). Durch die Grundsteuer-Reform droht nun die Gefahr, dass das Problem der öffentlichen Preistreiberei sogar noch wächst.

Relative Stabilität bei Realsteuer-Hebesätzen

Grundsteuer-Reform gebietet Zurückhaltung

Im 2018er Hebesatz-Vergleich der 50 größten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz hat der BdSt wieder die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuern B und A abgefragt. Dies sind die drei sogenannten Realsteuern, deren Hebesätze von jeder Kommune selbst festgelegt wird. Höhere Steuersätze für die Grundsteuer B wurden u. a. in Zweibrücken und Pirmasens beschlossen. In Bad Neuenahr-Ahrweiler erhöhte der Stadtrat sowohl die Gewerbesteuer als auch die Grundsteuer B. Die vollständige Rangliste gibt es hier zum Herunterladen.

Grundsteuer auf der Kippe

Bundesverfassungsgericht verhandelt

Das Bundesverfassungsgericht verhandelte im Januar 2018 über die Grundsteuer. Konkret standen die Bewertungsregeln für die Grundstücke auf dem Prüfstand. Die Grundstücksbewertung ist Ausgangsgröße für die Berechnung der Grundsteuer.

Bundesverfassungsgericht nimmt alte Grundsteuer ins Visier

Grundsteuer zahlen Mieter und Selbstnutzer einer Immobilie

Am 16. Januar 2018 verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Grundsteuer – genauer gesagt, über die Grundstücksbewertung, die Basis für die Berechnung der Grundsteuer ist. Der Ausgang des Verfahrens ist für Mieter und Selbstnutzer einer Immobilie von Bedeutung, denn sie zahlen die Steuer entweder direkt oder über die Nebenkostenabrechnung.

Grundsteuerreform birgt Gefahren für Eigentümer wie Mieter

„Heiße Progression“ durch dynamische Bodenpreise und Baukosten

Birger Ehrenberg, Vorsitzender des Bundesverbandes der Immobilien-Investment-Sachverständigen, berichtet in seinem Gastbeitrag über die anstehende Reform der Grundsteuer und darüber, welche Gefahren und Nachteile für Eigentümer und Mieter auftreten können.

Wohnen darf nicht teurer werden!

BdSt warnt vor flächendeckenden Grundsteuererhöhungen

Der Staat darf das Wohnen nicht weiter verteuern! Das betont der Bund der Steuerzahler (BdSt) mit Blick auf den Startschuss für das parlamentarische Verfahren zur Grundsteuerreform, den der Bundesrat gegeben hat. Aus diesem Anlass warnt BdSt-Präsident Reiner Holznagel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vor Steuererhöhungen auf breiter Front: „Meine Sorge ist, dass uns eine aufkommensneutrale Reform versprochen wird und wir am Ende flächendeckende Steuererhöhungen sehen werden.“