Bayern führt einfache Grundsteuer ein
Flächenmodell ist Vorbild auch für Rheinland-Pfalz
Unbürokratisch, einfach und gerecht – das zeichnet eine gute Steuer aus. Bayern richtet seine Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nach diesen Gesichtspunkten aus. Dass der Freistaat das sogenannte Flächenmodell einführt, hat der Landtag in München in der vergangenen Woche beschlossen. Es ist dem Scholz-Modell, das in Rheinland-Pfalz eingeführt wird, weit überlegen.
Mit Erfolg hatte Bayern sich auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass die Grundsteuerreform eine Öffnungsklausel für die Länder erhielt: Ein Land, welches das bürokratische Scholz-Modell – benannt nach dem damaligen Bundesfinanzminister – nicht einführen will, kann davon abweichen. Den politischen Erfolg im Bund verwandelte eine breite Mehrheit im bayerischen Landtag in der vergangenen Woche zu einem Erfolg für die Bürger: Sie beschlossen ein Flächenmodell. In Kraft tritt die neue Grundsteuer am 1. Januar 2025. Das neue bayerische Modell ist einfach zu berechnen, unbürokratisch und gerecht.
Flächenmodell ist einfach
Anders als das Scholz-Modell ist das Flächenmodell wertunabhängig. Als Bemessungsgrundlage dienen nur Grundstücks- und Wohnfläche. Mit zwei Komponenten sowie den sog. Äquivalenzzahlen von 0,04 Euro/m² Grundstücksfläche und 0,50 Euro/m² Wohnfläche kann jeder ganz einfach seine Grundsteuer berechnen. Mit dem Ergebnis dieser Rechnung werden wie bisher noch die Steuermesszahl, die vom Gebäudetyp abhängt, und der kommunale Hebesatz multipliziert.
Da es sich bei Grundstücks- und Wohnfläche um weitgehend unveränderliche physikalische Größen handelt, reicht es für die meisten Immobilien aus, im Rahmen der sogenannten Hauptfeststellung die Immobilie einmalig zu bewerten. Hingegen muss im Scholz-Modell alle sieben Jahre eine Hauptfeststellung vorgenommen werden.
Flächenmodell ist unbürokratisch
Diese gilt im komplexen Scholz-Modell als aufwendig. Bereits die auslaufende Grundsteuer war ähnlich komplex – tatsächlich waren sie so kompliziert und bürokratisch, dass es in Rheinland-Pfalz eine Hauptfeststellung nur ein einziges Mal in den 1960er Jahren gab. Die darauffolgenden turnusgemäßen Bewertungen wurden schlicht und einfach ausgesetzt. Gerade deshalb erklärte das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig. Erneut keine Hauptfeststellungen vorzunehmen, ist also keine Lösung mehr.
Im Flächenmodell müssen nach der ersten Hauptfeststellung nur noch in Einzelfällen Neubewertungen der Immobilie vorgenommen werden, nämlich wenn sich die Grundstücks- oder Wohnfläche ändert, bspw. durch einen Anbau. Das spart der kommunalen Verwaltung dauerhaft Personalkosten. Für Bauherren lässt sich die neue Grundsteuer damit vor der Baumaßnahme berechnen – im Gegensatz zum Scholz-Modell, das zwar auch die Wohnfläche einbezieht. Aber gleichzeitig mehrere weitere Determinanten von der Wohnfläche abhängig macht, so dass sich durch einen Anbau eine gänzlich andere Grundsteuer ergeben kann.
Flächenmodell ist sozial gerecht
Da das Flächenmodell wertunabhängig ist, ist die größte Gefahr des Scholz-Modells für die Bürger gebannt: Die automatischen Steuererhöhungen! Diese drohen mindestens alle sieben Jahre mit jeder Hauptfeststellung, wenn die Immobilienpreise (konkret: Mieten und Bodenrichtwerte) in diesem Zeitraum gestiegen sind. Dann steigt automatisch auch die Grundsteuer, ohne dass der Stadt- bzw. Gemeinderat die Hebesätze ändert. Sozial gerecht ist das nicht.
Im Flächenmodell hingegen gibt es keinen Automatismus. Somit müssen bayerische Kommunalpolitiker Steuererhöhungen nach der unangenehmen, aber demokratisch wichtigen Diskussion im Stadtrat bzw. Gemeinderat aktiv beschließen.
BdSt-Fazit:
Bayern macht es vor – mit dem einfachen Flächenmodell hat der bayerische Landtag das bessere Grundsteuermodell beschlossen. Dieses hatte der BdSt auch für Rheinland-Pfalz gefordert. Für die Kommunen bedeutet ein Flächenmodell den geringsten Verwaltungsaufwand aller diskutierten Reformmodelle. Bürger und Betriebe haben keine automatischen Steuererhöhungen zu befürchten, weil das Flächenmodell wertunabhängig ist.
Bürger und Betriebe müssen – nach jetzigem Stand – bundesweit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 ihre erste Grundsteuer-Erklärung abgeben. Wie bürokratisch, kompliziert und fehleranfällig das Scholz-Modell ist, wird der direkte Vergleich zu den fraglos kürzeren bayerischen Steuererklärungs-Formularen eindrucksvoll beweisen. Dass der bayerische Landtag das Reformgesetz erst rund acht Monate vor Abgabe der Grundsteuer-Erklärung beschließt zeigt auf: Wenn sich die rheinland-pfälzische Landesregierung schnell zu dem weitaus besseren Flächenmodell durchringen kann, bleibt den Bürgern, Betrieben und Verwaltungen hierzulande viel Arbeit und Frust erspart!
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