08.02.2018

Grundsteuer auf der Kippe

Bundesverfassungsgericht verhandelt

Das Bundesverfassungsgericht verhandelte im Januar 2018 über die Grundsteuer. Konkret standen die Bewertungsregeln für die Grundstücke auf dem Prüfstand. Die Grundstücksbewertung ist Ausgangsgröße für die Berechnung der Grundsteuer.

Das Problem: Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Wertverhältnisse des Jahres 1964 in den westlichen bzw. 1935 in den östlichen Bundesländern. Dies wollten einige Steuerzahler nicht mehr hinnehmen und klagten deshalb gegen ihre Bescheide. Sie sehen einen Verstoß gegen Artikel 3 GG (Gleichheitsgrundsatz), weil Veränderungen im Gebäudebestand und Immobilienmarkt nicht mehr ausreichend bei der Bewertung der Grundstücke berücksichtigt werden.

Nach der mündlichen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht spricht einiges dafür, dass die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber die veraltete Berechnungsmethode nicht mehr durchgehen lassen. Der Bundesfinanzhof in München – das höchste deutsche Steuergericht – hatte bereits im Jahr 2014 Zweifel angemeldet und deshalb drei Verfahren in Karlsruhe vorgelegt. Kommen die Bundesverfassungsrichter zum gleichen Ergebnis wie die Kollegen aus München, muss der Gesetzgeber aktiv werden. Zwar hatten einige Bundesländer bereits 2016 einen Reformvorschlag vorgelegt, doch wurde dieser nicht von allen Bundesländern unterstützt. Denn in manchen Orten wäre die Grundsteuer durch den Vorschlag deutlich teurer geworden. Viele Fachverbände – wie auch der Bund der Steuerzahler – drängen deshalb auf ein einfaches Modell, das Eigentümer und Mieter nicht zusätzlich finanziell belastet und keinen unnötigen Bürokratieaufwand schafft. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird in der ersten Jahreshälfte 2018 gerechnet.

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