20.12.2017

Bundesverfassungsgericht nimmt alte Grundsteuer ins Visier

Grundsteuer zahlen Mieter und Selbstnutzer einer Immobilie

Am 16. Januar 2018 verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Grundsteuer – genauer gesagt, über die Grundstücksbewertung, die Basis für die Berechnung der Grundsteuer ist. Der Ausgang des Verfahrens ist für Mieter und Selbstnutzer einer Immobilie von Bedeutung, denn sie zahlen die Steuer.

Experten rechnen damit, dass das Gericht die geltende Einheitsbewertung aus dem Jahr 1964 (bzw. 1935 für die neuen Bundesländer) verwirft, denn die alte Bewertung führt unter Umständen dazu, dass innerhalb einer Kommune unterschiedliche Werte für Grundstücke ermittelt werden, etwa bei Alt- und Neubaugebieten. Das könnte gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen.

Der Bundesrat hatte sich bereits im Vorfeld für eine Reform der Grundsteuer ausgesprochen. Nach den Plänen der Bundesländer sollte der Gebäudewert künftig anhand eines sogenannten Kostenwertes ermittelt werden. Widerstand bekam der Vorschlag aber aus den eigenen Reihen. Denn nach einer Stichprobe würde sich die Grundsteuer in Hamburg und Bayern deutlich erhöhen. Da keine einvernehmliche Haltung der Bundesländer vorlag, ergriff die bisherige Bundesregierung keine Initiative. Deshalb wird es spannend, welche Linien das Verfassungsgericht nun für eine Reform vorgibt.

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