06.12.2019

Flächenmodell für Rheinland-Pfalz nutzen

Teure Grundsteuerreform verhindern

Der Bundesrat hat die Grundsteuer-Reform abgesegnet. Damit steht es allen Bundesländern frei, die Öffnungsklausel zu nutzen und sich gegen das bürokratische Scholz-Modell zu entscheiden. Rheinland-Pfalz sollte daher das einfache Flächenmodell als gute Alternative einführen. Da nach der Landtagswahl 2021 bei einer neuen politischen Mehrheit ein Modell-Wechsel erfolgen könnte, sollte die endgültige Modell-Entscheidung besser auf die Zeit nach der Wahl vertagt werden.

Seit Monaten haben Bund, Länder, Kommunalvertreter und Verbände wie der BdSt um die Reform der Grundsteuer gerungen. Wiederholt stand die Reform wegen des Streits um das Bewertungsmodell vor dem Scheitern. Doch mit der Zustimmung vom Bundestag und zuletzt auch des Bundesrates im November 2019 ist es nun endlich geschafft. Der salomonische Kompromiss: Im Regelfall gilt das wertabhängige Modell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz – kurz Scholz-Modell – aber aufgrund der sog. Öffnungsklausel können die Länder wahlweise eigene Modelle einführen.

Von der Reform sind Eigentümer und Mieter gleichermaßen betroffen, da die Grundsteuer auf die Nebenkosten umlegbar ist. Abhängig von der Ausgestaltung der Reform könnte diese das Wohnen signifikant verteuern. Zwar gibt es eine Absichtserklärung der Politik, dass die neue Grundsteuer aufkommensneutral sein soll, aber eine verbindliche gesetzliche Wirkung hat das auf die Kommunen nicht. Um das gleiche Einnahmenniveau zu erzielen, müsste der gemeindliche Hebesatz entsprechend neu festgelegt werden. Insgesamt geht es in Rheinland-Pfalz um rund 580 Millionen Euro an jährlichen Einnahmen aus der Grundsteuer.

Allerdings wird es nicht gelingen, eine Aufkommensneutralität für alle Steuerzahler herzustellen. Naturgemäß wird es bei jeder großen Reform finanzielle Gewinner und Verlierer geben. Daher ist es notwendig, eine einfache Reformvariante zu finden, welche die Umstellungskosten nicht explodieren lässt. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Steuerbelastung durch die Grundsteuer aufgrund steigender Immobilienwerte in der Zukunft nicht unverhältnismäßig wächst.

Wichtige Reformmodelle

Die Diskussion um eine Neuregelung der Grundsteuer dreht sich vor allem um zwei Reformmodelle: Das wertabhängige Scholz-Modell und das wertunabhängige Flächen-Modell.

So orientiert sich das Scholz-Modell an einem pauschalierten Wert der Immobilie. Doch selbst die verglichen zur Ermittlung des Verkehrswertes „vereinfachte“ Berechnung ist in der Umsetzung höchst komplex, aufwändig und bürokratisch. So werden hierbei die Werte von Grund und Boden sowie von Gebäuden in einem Verfahren ermittelt, bei denen die Kriterien Baujahr, Grundstücksfläche, durchschnittliche Kaltmiete und Bodenrichtwert herangezogen werden.

Für die erstmalige Hauptfeststellung der neuen Werte müssen in Rheinland-Pfalz rund 2,4 Millionen Einheiten neu veranlagt werden. Dafür sollen laut Berechnungen des Finanzministeriums bis zum Jahr 2024 Gesamtkosten von fast 30 Millionen Euro anfallen. Doch dabei bleibt es nicht. Denn alle sieben Jahre soll eine neue Hauptfeststellung zur Aktualisierung der Werte erfolgen. Kommt diese nicht, endet die neue Grundsteuer wohl weit schneller im Reißwolf des Bundesverfassungsgerichts als die bisherige Grundsteuer.

Automatische Steuererhöhungen

Neben den hohen Bürokratie- und Verwaltungskosten weist das Scholz-Modell weitere erhebliche Nachteile zulasten der Steuerzahler auf, allen voran die Mechanik automatischer Steuererhöhungen. Denn über steigende Bodenwerte und Mieten steigt letztlich die Bemessungsgrundlage und somit die Steuerbelastung – man denke nur an die extreme Immobilienpreis-Entwicklung der letzten zehn Jahre. Damit also die Stadtkasse ordentlich klingelt, müsste der Rat nicht einmal mehr den Hebesatz erhöhen. Auf diese Weise würden sich die Kommunen auch unliebsame politische Diskussionen ersparen, die mit der Erhöhung des Hebesatzes verbunden sind.

Dass das wertbasierte Scholz-Modell „soziale Gerechtigkeit“ bietet, ist wiederum eine politische Legende. Wohnen bezahlbar zu halten, ist bereits ohne Grundsteuer-Reform schwierig genug – gerade wegen staatlicher Steuern und Abgaben. Zwangsläufig werden bei einem wertbasierten Modell speziell Immobilien in Innenstadtlagen erheblich teurer. Wer also bei der Gentrifizierung der Innenstädte mithelfen möchte, für den dürfte das Scholz-Modell die erste Wahl sein. Selbst der beliebte Extrem-Vergleich zwischen der Villa und dem gleich großem Wohnhaus hinkt. Denn wie hoch die Belastung am Ende ausschaut, entscheiden die Kommunen über ihren Hebesatz – und die Spreizung liegt alleine in Rheinland-Pfalz zwischen 0 und 900 Prozentpunkten! Große Hebesatz-Unterschiede zwischen den Kommunen hebeln das Gerechtigkeits-Ideal des Scholz-Modells aus. Insofern kann die Villa am Ende sogar steuerlich günstiger behandelt werden als das Wohnhaus. Was dagegen stets bleibt, ist der bürokratische Mehraufwand.

Stutzig macht in Rheinland-Pfalz auch die fehlende systemkonforme Verbindung zwischen dem Scholz-Modell bei der Grundsteuer und den per Landeszwang erhobenen Straßenausbaubeiträgen. Denn letztere werden damit gerechtfertigt, dass erneuerte bzw. ausgebaute Straßen zu einem „Sondervorteil“ für die Anlieger führen würden, insbesondere zu einer angeblichen Werterhöhung der Immobilie. Dagegen spielen beim Scholz-Modell die Art und Zustand der Anliegerstraßen keine Rolle. Egal, ob frisch saniert oder Schlagloch-Piste – auf die Höhe der Grundsteuer der anliegenden Immobilie hat das keinen Einfluss. Dabei sollte man meinen, dass eine Landesregierung, die selbst fünf- bis sechsstellige Ausbaubeiträge für gerechtfertigt hält, umgekehrt auch große Ermäßigungen bei der Grundsteuer für schlechte bis marode Straßen einräumen würde. Doch nicht so in Rheinland-Pfalz – im Zweifel für die Staatskasse und gegen die Steuerzahler.

Flächenmodell als bessere Alternative

Der Steuerzahlerbund setzt sich dafür ein, dass in Rheinland-Pfalz das Flächenmodell als Basis der neuen Grundsteuer eingeführt wird. Das wertunabhängige Modell ist einfacher und transparenter, weil es sich nur an den Flächen von Grundstück und Gebäude orientiert. Und da es sich um vorliegende physikalische Größen handelt, könnten folglich die Umstellungskosten erheblich gesenkt werden. Zudem wären wiederkehrende Hauptfeststellungen unnötig, was in Zukunft noch mehr Steuergeld sparen würde. Auch heimliche Steuererhöhungen würde es beim einfachen Flächenmodell nicht geben. Will eine Kommune mehr Geld, dann müsste im Rat eine offene und ehrliche Diskussion zur Höhe des Hebesatzes geführt werden – so wie sich das in einer Demokratie gehört.

Doch aktuell scheint es, dass die Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grünen einen unbeirrten Kurs zur Einführung des Scholz-Modells in Rheinland-Pfalz fährt. Dabei ist eigentlich nur die SPD ein entschlossener Befürworter dieses Modells. Für FDP und Grüne ergibt sich wiederum aus dem Ampel-Koalitionsvertrag kein Zwang, hierbei mitzumachen. Stattdessen ist im Vertrag nur festgelegt, dass eine Reform das Aufkommen sichern, verfassungsfest, bürokratisch handhabbar sein und keine wesentliche Mehrbelastung des Einzelnen darstellen soll. Allerdings darf guten Gewissens bezweifelt werden, dass das Scholz-Modell den Mindestanforderungen des Koalitionsvertrages gerecht wird. Wäre es anders und hätten bundesweit alle Parteien diese Auffassung, würde es schließlich keine Öffnungsklausel geben.

Modell-Entscheidung besser vertagen

In Rheinland-Pfalz haben sich im Landtag bereits beide Oppositionsfraktionen gegen das Scholz-Modell positioniert. Im November 2019 hat die AfD-Fraktion den Anfang gemacht und einen Antrag vorgelegt, der das Flächenmodell favorisiert – jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde. Die CDU-Fraktion hat wiederum ein eigenes Landesgrundsteuergesetz angekündigt, dass wohl im nächsten Jahr vorgestellt wird. Und auch bei der FDP dürften die Herzen eigentlich für eine bürokratiearme Grundsteuer-Variante schlagen. Denn auf Bundesebene fordert die FDP längst offensiv die Einführung des Flächenmodells und kritisiert das Scholz-Modell als „teuren Irrweg“ sowie als „staatlichen Mietenturbo“.

Insofern stellt sich prinzipiell die Frage, ob die Modell-Entscheidung für die Grundsteuer nicht besser auf die Zeit nach der Landtagswahl 2021 vertagt werden sollte. Ausreichend Zeit für die Umsetzung des neuen Modells gäbe es dennoch – denn die alte Grundsteuer darf bis Ende 2024 erhoben werden. Doch wenn nun auf Druck der SPD mit der Umstellung auf das Scholz-Modell begonnen wird, aber eine neue politische Mehrheit nach der Landtagswahl das Flächenmodell oder ein anderes vereinfachtes Modell einführen will, wären millionenschwere Umstellungskosten für nichts verschwendet. Das sollte eine verantwortungsbewusste Landesregierung dringend verhindern.

Zum Hintergrund: Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Für die Neuregelung ordnete das Bundesverfassungsgericht eine zweistufige Frist an. Der Gesetzgeber war bis zum 31. Dezember 2019 aufgefordert, eine Neuregelung zu erarbeiten. Wäre das nicht gelungen, hätten die Kommunen ab 2020 keine Grundsteuer mehr erheben dürfen. Doch nun greift die zweite Frist, nach der die alten Grundsteuer-Regelungen übergangsweise noch weitere fünf Jahre gelten dürfen – höchstens bis zum 31. Dezember 2024.

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