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Steuerzahlerbund kritisiert verfassungswidrige Rekordverschuldung
Wer verteidigt nun die Schuldenbremse?/in Pressemitteilungen /von René QuanteIm zweiten Nachtragshaushalt 2020 beschlossen die Ampel-Fraktionen eine Rekord-Neuverschuldung von Rheinland-Pfalz: rund 3,5 Mrd. Euro! Damit wird die Corona-Krise für den Landeshaushalt unnötig teuer und die Schuldenbremse umgangen. Denn die Rücklagen wie z. B. die Haushaltssicherungsrücklage werden nicht angetastet. Stattdessen soll ein umstrittenes Sondervermögen eingerichtet werden, obwohl dies haushaltsrechtlich nicht nötig ist. Den zweiten Nachtragshaushalt kritisiert der BdSt als verfassungswidrig.
Bund der Steuerzahler kritisiert 2. Nachtragshaushalt
Vorhaben schlicht verfassungswidrig /in Pressebericht /von René QuanteRheinland-Pfalz – 2. Nachtragshaushalt verfassungswidrig
Kritik des Rechnungshofs bekräftigt Standpunkt des Steuerzahlerbundes /in Pressebericht /von René QuanteSteuerzahlerbund hält zweiten Nachtragshaushalt für verfassungswidrig
Mängel müssen beseitigt werden/in Pressebericht /von René QuanteTeils fragwürdige Finanzierung des 2. Nachtragshaushalts für Rheinland-Pfalz
Steuerzahlerbund weißt auf Problematik hin/in Pressebericht /von René QuanteLand Rheinland-Pfalz: Rekordaufnahme neuer Kredite
Steuerzahlerbund hält den Großteil der Schuldenaufnahme für verfassungswidrig/in Pressebericht /von René QuanteZweiter rheinland-pfälzischer Nachtragshaushalt in der Kritik
Steuerzahlerbund fordert zuerst die Rücklagen aufzulösen/in Pressebericht /von René QuanteKritik des Steuerzahlerbundes an 2. Nachtragshaushalt
Entwurf in Teilen verfassungswidrig/in Pressebericht /von René QuanteZweiter Nachtragshaushalt für Rheinland-Pfalz
BdSt kritisiert Finanzierung/in Pressebericht /von René QuanteGroßteil der geplanten Schuldenaufnahme ist verfassungswidrig
Steuerzahlerbund kritisiert Entwurf des zweiten Nachtragshaushaltes/in Pressemitteilungen /von René QuanteAuf Grundlage eines Gutachtens des Verfassungsrechtlers Prof. Christoph Gröpl (Universität des Saarlandes in Saarbrücken) für den BdSt bewertet der Steuerzahlerbund Rheinland-Pfalz den 2. Nachtragshaushalt des Landes RLP für verfassungswidrig. Kritikpunkte am „Corona-Haushalt“ sind, dass 1. vorhandene Rücklagen wie die Haushaltssicherungsrücklage nicht aufgebraucht werden, bevor neue Schulden aufgenommen werden; 2. schuldenfinanzierte Maßnahmen keinen direkten Corona-Bezug aufweisen und 3. der langen Zeitraum zur Rückzahlung des „Corona-Sondervermögens“ letztlich unnötig hohe Zinsen kostet. Das Sondervermögen erinnert zudem stark an den verfassungswidrigen und inzwischen aufgelösten Pensionsfonds.
Die Schuldenuhr tickt immer schneller
10.000 Euro-Marke fast erreicht: Neuverschuldung pro Sekunde steigt jetzt auf 9.849 Euro/in Nachrichten /von René QuanteHeute hat der Bund der Steuerzahler die Schuldenuhr Deutschlands aktualisiert. Nachdem neben dem Bund nun auch weitere Bundesländer wie Niedersachen, Hessen und Saarland neue Nachtragshaushalte mit einer Rekord-Neuverschuldung beschlossen haben, steigt der sekündliche Zuwachs der Schuldenuhr in diesem Jahr vorerst auf 9.849 Euro.
Nachtragshaushalt 2020 beschlossen
Landesmittel gegen Corona-Krise/in Nachrichten /von René QuanteKeine neuen Schulden für den Nachtragshaushalt 2020
Hohe Rücklagen zur Finanzierung nutzen/in Pressemitteilungen /von René QuanteFür den ersten Corona-Nachtragshaushalt 2020 sollte das Land Rheinland-Pfalz keine neuen Schulden aufnehmen. Stattdessen sollten die hohen Rücklagen aufgebraucht werden und die für dieses Jahr geplanten Zuführungen an die Rücklagen gestoppt werden, fordert der Bund der Steuerzahler RLP. Alleine die Haushaltssicherungsrücklage hat ein Volumen von rund 1,1 Mrd. Euro, so dass eine Kreditaufnahme vollständig verhindert werden kann!
Steuerzahlerbund fordert Nachtragshaushalt 2018
Gute Steuerentwicklung erlaubt Verzicht auf neue Schulden/in Pressemitteilungen /von BdSt-RedaktionNachtragshaushalt 2015 ist Rückschritt
Steuerzahlerbund kritisiert erhöhte Schuldenaufnahme/in Pressemitteilungen /von BdSt-RedaktionBdSt kritisiert Entwurf für Nachtragshaushalt 2015
Sparmaßnahmen statt neuer Schulden/in Pressemitteilungen /von BdSt-RedaktionAdresse & Kontakt
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