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Landtag von Rheinland-Pfalz beschließt Nachtragshaushalt

Was im Oktober 2025 beschlossen wurde

Steuerzahlerbund kritisiert verfassungswidrige Rekordverschuldung

Wer verteidigt nun die Schuldenbremse?

Im zweiten Nachtragshaushalt 2020 beschlossen die Ampel-Fraktionen eine Rekord-Neuverschuldung von Rheinland-Pfalz: rund 3,5 Mrd. Euro! Damit wird die Corona-Krise für den Landeshaushalt unnötig teuer und die Schuldenbremse umgangen. Denn die Rücklagen wie z. B. die Haushaltssicherungsrücklage werden nicht angetastet. Stattdessen soll ein umstrittenes Sondervermögen eingerichtet werden, obwohl dies haushaltsrechtlich nicht nötig ist. Den zweiten Nachtragshaushalt kritisiert der BdSt als verfassungswidrig.

Bund der Steuerzahler kritisiert 2. Nachtragshaushalt

Vorhaben schlicht verfassungswidrig

Rheinland-Pfalz – 2. Nachtragshaushalt verfassungswidrig

Kritik des Rechnungshofs bekräftigt Standpunkt des Steuerzahlerbundes

Steuerzahlerbund hält zweiten Nachtragshaushalt für verfassungswidrig

Mängel müssen beseitigt werden

Teils fragwürdige Finanzierung des 2. Nachtragshaushalts für Rheinland-Pfalz

Steuerzahlerbund weißt auf Problematik hin

Land Rheinland-Pfalz: Rekordaufnahme neuer Kredite

Steuerzahlerbund hält den Großteil der Schuldenaufnahme für verfassungswidrig

Zweiter rheinland-pfälzischer Nachtragshaushalt in der Kritik

Steuerzahlerbund fordert zuerst die Rücklagen aufzulösen

Kritik des Steuerzahlerbundes an 2. Nachtragshaushalt

Entwurf in Teilen verfassungswidrig

Zweiter Nachtragshaushalt für Rheinland-Pfalz

BdSt kritisiert Finanzierung

Großteil der geplanten Schuldenaufnahme ist verfassungswidrig

Steuerzahlerbund kritisiert Entwurf des zweiten Nachtragshaushaltes

Auf Grundlage eines Gutachtens des Verfassungsrechtlers Prof. Christoph Gröpl (Universität des Saarlandes in Saarbrücken) für den BdSt bewertet der Steuerzahlerbund Rheinland-Pfalz den 2. Nachtragshaushalt des Landes RLP für verfassungswidrig. Kritikpunkte am „Corona-Haushalt“ sind, dass 1. vorhandene Rücklagen wie die Haushaltssicherungsrücklage nicht aufgebraucht werden, bevor neue Schulden aufgenommen werden; 2. schuldenfinanzierte Maßnahmen keinen direkten Corona-Bezug aufweisen und 3. der langen Zeitraum zur Rückzahlung des „Corona-Sondervermögens“ letztlich unnötig hohe Zinsen kostet. Das Sondervermögen erinnert zudem stark an den verfassungswidrigen und inzwischen aufgelösten Pensionsfonds.

Die Schuldenuhr tickt immer schneller

10.000 Euro-Marke fast erreicht: Neuverschuldung pro Sekunde steigt jetzt auf 9.849 Euro

Heute hat der Bund der Steuerzahler die Schuldenuhr Deutschlands aktualisiert. Nachdem neben dem Bund nun auch weitere Bundesländer wie Niedersachen, Hessen und Saarland neue Nachtragshaushalte mit einer Rekord-Neuverschuldung beschlossen haben, steigt der sekündliche Zuwachs der Schuldenuhr in diesem Jahr vorerst auf 9.849 Euro.

Nachtragshaushalt 2020 beschlossen

Landesmittel gegen Corona-Krise

Keine neuen Schulden für den Nachtragshaushalt 2020

Hohe Rücklagen zur Finanzierung nutzen

Für den ersten Corona-Nachtragshaushalt 2020 sollte das Land Rheinland-Pfalz keine neuen Schulden aufnehmen. Stattdessen sollten die hohen Rücklagen aufgebraucht werden und die für dieses Jahr geplanten Zuführungen an die Rücklagen gestoppt werden, fordert der Bund der Steuerzahler RLP. Alleine die Haushaltssicherungsrücklage hat ein Volumen von rund 1,1 Mrd. Euro, so dass eine Kreditaufnahme vollständig verhindert werden kann!

Steuerzahlerbund fordert Nachtragshaushalt 2018

Gute Steuerentwicklung erlaubt Verzicht auf neue Schulden

Nachtragshaushalt 2015 ist Rückschritt

Steuerzahlerbund kritisiert erhöhte Schuldenaufnahme

BdSt kritisiert Entwurf für Nachtragshaushalt 2015

Sparmaßnahmen statt neuer Schulden