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Abzug des Pauschbetrags für Nachlassverbindlichkeiten auch für Vermächtnisnehmer
Aktuelles Steuerurteil/in Steuertipps /von René QuanteSteuerrechtlich und zivilrechtlich wird ein Vor- und ein Nacherbe unterschiedlich behandelt. Im Zivilrecht erben beide nacheinander vom ursprünglichen Erblasser. Im Steuerrecht wird fingiert, dass der Nacherbe vom Vorerbe erbt. Diese Betrachtung ist wichtig für die erbschaftsteuerliche Behandlung, insbesondere wenn Erbschaftsteuer anfällt.
Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sollen steigen
BdSt Rheinland-Pfalz appelliert an Ministerpräsidentin Dreyer/in Pressemitteilungen /von René QuanteEndlich soll der Weg für höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer freigemacht werden! Damit das Vorhaben der Ampel-Bundesregierung eine Mehrheit im Bundesrat findet, appelliert der Steuerzahlerbund an die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer, an diesem Freitag für eine Inflationsanpassung der erbschaftsteuerlichen Freibeträge zu stimmen. Anschließend könne, so hieß es aus Koalitionskreisen in Berlin, mit den Ländern gemeinsam beraten und das Vorhaben im Bundestag gesetzgeberisch umgesetzt werden.
Kosten für Zweitgrab sind von Erbschaftsteuer abzugsfähig
Grabdenkmal muss angemessen sein, auch Nachlasshöhe ist relevant/in Steuertipps /von René QuanteDie Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal können als Nachlassverbindlichkeiten von der Erbschaftsteuer abgezogen werden. Was als angemessen gilt, richtet sich nach den in den Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebräuchen zu einer würdigen Bestattung. Zudem ist auch der Umfang des Nachlasses zu berücksichtigen. Der BdSt informiert über das BFH-Urteil vom 01.09.2021 (Az.: II R 8/20).
Verzögerter Einzug ins Familienheim
BFH-Urteil: Erbschaftsteuerbefreiung dennoch möglich/in Steuertipps /von René QuanteZiehen die Kinder nach dem Tod ihrer Eltern in deren Haus, kann die Immobilie von der Erbschaftsteuer befreit sein. Dies gilt bei einem schnellen Umzug ins Familienheim. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs weitet die bisherige Regelung zeitlich aus. Auf den Einzelfall und dessen Umstände kommt es an (BFH-Urteil vom 16.03.2022, Az.: II R 6/21).
Erlass der Erbschaftsteuer bei Folgen der Coronakrise
Erleichterungen für Unternehmen, die infolge der Pandemie in Bedrängnis geraten sind/in Steuertipps /von René QuanteFällt aufgrund der Coronakrise in einem Unternehmen unerwartet Erbschaftsteuer an, kann in Einzelfällen ein Erlass der Steuer geprüft werden. Auf diesen Beschluss von BMF und den Landesministerien weist der BdSt hin.
Erbschaftsteuer: Achtung bei vorzeitigem Auszug aus dem Familienheim
Steuerbefreiung wird restriktiv ausgelegt/Fall nun vor dem BFH/in Steuertipps /von René QuanteZwei Jahre nach dem Tod ihres Ehemannes zog die Frau aus dem steuerfrei geerbten Haus aus – aus Krankheitsgründen. Daraufhin verlangte das Finanzamt die Erbschaftsteuer auf das Eigenheim. Eine Klage dagegen verlor die Bürgerin vor dem Finanzgericht Münster. Eine Krankheit sei kein zwingender Auszugsgrund, daher entfalle die Steuerbefreiung. Nun liegt der Fall vor dem Bundesfinanzhof.
Schenkungsteuer: Urenkel sind keine Enkel
BFH-Urteil: Für Urenkel gilt nur Freibetrag von 100.000 Euro/in Steuertipps /von René QuanteFür Schenkungen von Urgroßeltern an ihre Urenkel gilt ein Steuerfreibetrag von 100.000 Euro. Der nächst höhere Freibetrag für Enkelkinder steht Urenkeln hingegen prinzipiell nicht zu, entschied der Bundesfinanzhof. Das gilt zumindest, solange Eltern und Großeltern der Urenkel noch leben.
BdSt-Taschenbuch „Erben und Vererben“
Erben und Vererben/in Broschüren /von René QuanteFür viele Menschen ist das eigene Testament keine einfache Angelegenheit. Zumindest was das Steuerliche angeht, hilft diese BdSt-Broschüre allen, die ihren letzten Willen formulieren möchten. Einiges zu beachten gibt es nämlich, wenn der Fiskus nicht allzu viel miterben soll. Neben dem Erbschaften werden auch Schenkungen behandelt und, für Unternehmerfamilien wichtig, das Betriebsvermögen. Auch der Erbverzicht und Auslandserben werden thematisiert.
Schneller Umzug ins Elternhaus spart Erbschaftsteuer
Aktuelles Steuerurteil/in Steuertipps /von René QuanteZiehen die Kinder in ihr Elternhaus, bleibt das erbschaftsteuerfrei, wenn der Umzug zeitnah nach dem Tod der Eltern erfolgt. Wird das Haus zuvor aber erst mehrere Jahre renoviert, darf das Finanzamt hingegen Steuern verlangen.
Erbschaftssteuer bei der zeitnahen Weiterschenkung
Aktueller Steuertipp/in Steuertipps /von René QuanteKeine Erbschaftsteuer fürs Eigenheim
Erben müssen zeitnah einziehen/in Steuertipps /von René QuanteKinder können von ihren Eltern eine Immobilie steuerfrei erben, vorausgesetzt sie selbst ziehen innerhalb von sechs Monaten ein. Das gilt sogar dann, wenn die üblichen Freibeträge bei der Erbschaftsteuer bereits durch anderes Vermögen ausgeschöpft wurden. Ein späterer Einzug bleibt hingegen nur in besonderen Ausnahmefällen steuerfrei.
Trotz langem Gesetzgebungsverfahren keine Pause bei der Erbschaftsteuer
Erbfall vor dem Bundesfinanzhof anhängig/in Steuertipps /von René QuanteVerzögerungen im Gesetzgebungsverfahren führen nicht zu einer Steuerpause, entschied das Finanzgericht Köln in einem Fall zur Erbschaftsteuer. Geklagt hatte eine Erbin, die im August 2016 ein Kapitalvermögen in Höhe von rund 65.000 Euro von ihrer Tante erbte.
Entwurf für Erbschaft- und Schenkungsteuerrichtlinien 2019 veröffentlicht
Aktuelles aus der Finanzverwaltung/in Steuertipps /von René QuanteIm Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gab es in den vergangenen Jahren einige Änderungen. Insbesondere die Erbschaftsteuerreform 2016 hat Neuerungen für Unternehmen gebracht.
Erbschaftsteuer: Achtung bei Doppelgrundstücken!
Aktueller Steuertipp/in Steuertipps /von René QuanteErben Ehegatte oder Kinder das Familienwohnheim und nutzen die Angehörigen das Grundstück weiterhin zu eigenen Wohnzwecken, fällt dafür keine Erbschaftsteuer an. Dies gilt unabhängig vom Preis der Immobilie. Erben die Kinder, gibt es allerdings eine Wohnflächenbeschränkung von maximal 200 qm.
Auch Kinder haben Anspruch auf Pflegebeitrag
Erbschaftsteuer wird dadurch gesenkt/in Steuertipps /von René QuanteKinder, die ihre Eltern pflegen, können den sogenannten Pflegefreibetrag in Anspruch nehmen und damit ihre Erbschaftsteuer senken. Dies hat der Bundesfinanzhof aktuell entschieden (Az.: II R 37/15). Damit steht Kindern neben dem persönlichen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro auch der Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 Euro zu.
Vermögensteuer ist verfassungswidrige Träumerei
DGB-Steuerkonzept kann Landesfinanzen nicht sanieren/in Pressemitteilungen /von René QuanteDer Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz zieht ein gemischtes Fazit zum heute vom DGB Rheinland-Pfalz/Saarland vorgestellten Steuerkonzept. Einerseits begrüßt die Steuerzahler-Organisation den Wunsch des DGB nach einer Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Anderseits hält der BdSt Rheinland-Pfalz den DGB-Vorschlag zur Wiederbelebung der Vermögensteuer nicht für verfassungsfest. Gleichfalls ablehnend steht der BdSt den Forderungen zur Erbschaftsteuer gegenüber.
Der rechtsfreie Zustand muss beendet werden!
BdSt zum Vermittlungsergebnis bei der Erbschaftsteuer/in Nachrichten /von BdSt-RedaktionBund und Länder haben sich in der Nacht auf neue Regeln zur Erbschaftsteuer geeinigt. „Viel Applaus haben sich die Protagonisten allerdings nicht verdient“, betont der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel. Knapp zwei Jahre haben Bund und Länder um eine Neuregelung für Firmenerben gerungen und damit für viel Unsicherheit in der Praxis gesorgt. Der BdSt kritisiert: Die steuerbegünstigte Übertragung von Unternehmen an die nächste Generation bleibt weiterhin hoch komplex.
Erbschaftsteuer: Keine Rechtssicherheit für Unternehmer
Bundesrat will zur Erbschaftsteuer nachverhandeln/in Steuertipps /von BdSt-RedaktionEs besteht weiterhin keine Rechtssicherheit, welche Steuerregeln der Erbschaftsteuer künftig bei der Übertragung von Unternehmen gelten – dies bedauert der Bund der Steuerzahler (BdSt). Der Bundesrat hat den Reformvorschlägen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer heute nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen. „Die Politik sollte sich jetzt zügig zusammensetzen und eine Lösung finden. Unternehmer müssen wissen, welche Steuerregeln gelten, wenn sie ihr Unternehmen übertragen“, fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel.
Brüderle fordert Abschaffung der Erbschaftsteuer
Mut zu Bürokratieabbau und Steuervereinfachung nötig/in Pressemitteilungen /von BdSt-RedaktionDie Große Koalition in Berlin hat sich auf eine Reform der Erbschaftsteuer verständigt. Für den Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz handelt es sich um einen faulen Kompromiss. Die beste Lösung wäre die ersatzlose Abschaffung.
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