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Keine Erbschaftsteuer fürs Eigenheim

Erben müssen zeitnah einziehen

Kinder können von ihren Eltern eine Immobilie steuerfrei erben, vorausgesetzt sie selbst ziehen innerhalb von sechs Monaten ein. Das gilt sogar dann, wenn die üblichen Freibeträge bei der Erbschaftsteuer bereits durch anderes Vermögen ausgeschöpft wurden. Ein späterer Einzug bleibt hingegen nur in besonderen Ausnahmefällen steuerfrei. 

Trotz langem Gesetzgebungsverfahren keine Pause bei der Erbschaftsteuer

Erbfall vor dem Bundesfinanzhof anhängig

Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren führen nicht zu einer Steuerpause, entschied das Finanzgericht Köln in einem Fall zur Erbschaftsteuer. Geklagt hatte eine Erbin, die im August 2016 ein Kapitalvermögen in Höhe von rund 65.000 Euro von ihrer Tante erbte.

Entwurf für Erbschaft- und Schenkungsteuerrichtlinien 2019 veröffentlicht

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gab es in den vergangenen Jahren einige Änderungen. Insbesondere die Erbschaftsteuerreform 2016 hat Neuerungen für Unternehmen gebracht.

Erbschaftsteuer: Achtung bei Doppelgrundstücken!

Aktueller Steuertipp

Erben Ehegatte oder Kinder das Familienwohnheim und nutzen die Angehörigen das Grundstück weiterhin zu eigenen Wohnzwecken, fällt dafür keine Erbschaftsteuer an. Dies gilt unabhängig vom Preis der Immobilie. Erben die Kinder, gibt es allerdings eine Wohnflächenbeschränkung von maximal 200 qm.

Auch Kinder haben Anspruch auf Pflegebeitrag

Erbschaftsteuer wird dadurch gesenkt

Kinder, die ihre Eltern pflegen, können den sogenannten Pflegefreibetrag in Anspruch nehmen und damit ihre Erbschaftsteuer senken. Dies hat der Bundesfinanzhof aktuell entschieden (Az.: II R 37/15). Damit steht Kindern neben dem persönlichen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro auch der Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 Euro zu.

Vermögensteuer ist verfassungswidrige Träumerei

DGB-Steuerkonzept kann Landesfinanzen nicht sanieren

Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz zieht ein gemischtes Fazit zum heute vom DGB Rheinland-Pfalz/Saarland vorgestellten Steuerkonzept. Einerseits begrüßt die Steuerzahler-Organisation den Wunsch des DGB nach einer Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Anderseits hält der BdSt Rheinland-Pfalz den DGB-Vorschlag zur Wiederbelebung der Vermögensteuer nicht für verfassungsfest. Gleichfalls ablehnend steht der BdSt den Forderungen zur Erbschaftsteuer gegenüber.

Der rechtsfreie Zustand muss beendet werden!

BdSt zum Vermittlungsergebnis bei der Erbschaftsteuer

Bund und Länder haben sich in der Nacht auf neue Regeln zur Erbschaftsteuer geeinigt. „Viel Applaus haben sich die Protagonisten allerdings nicht verdient“, betont der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel. Knapp zwei Jahre haben Bund und Länder um eine Neuregelung für Firmenerben gerungen und damit für viel Unsicherheit in der Praxis gesorgt. Der BdSt kritisiert: Die steuerbegünstigte Übertragung von Unternehmen an die nächste Generation bleibt weiterhin hoch komplex.

Erbe

Erbschaftsteuer: Keine Rechtssicherheit für Unternehmer

Bundesrat will zur Erbschaftsteuer nachverhandeln

Es besteht weiterhin keine Rechtssicherheit, welche Steuerregeln der Erbschaftsteuer künftig bei der Übertragung von Unternehmen gelten – dies bedauert der Bund der Steuerzahler (BdSt). Der Bundesrat hat den Reformvorschlägen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer heute nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen. „Die Politik sollte sich jetzt zügig zusammensetzen und eine Lösung finden. Unternehmer müssen wissen, welche Steuerregeln gelten, wenn sie ihr Unternehmen übertragen“, fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Erbe

Brüderle fordert Abschaffung der Erbschaftsteuer

Mut zu Bürokratieabbau und Steuervereinfachung nötig

Die Große Koalition in Berlin hat sich auf eine Reform der Erbschaftsteuer verständigt. Für den Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz handelt es sich um einen faulen Kompromiss. Die beste Lösung wäre die ersatzlose Abschaffung.

Erbe

Generationswechsel: Übertragung von Betriebsvermögen

Höhere Hürden im neuen Erbschaftsteuergesetz

Das Erbschaftsteuergesetz wird voraussichtlich zum 1. Januar 2016 geändert. Betroffen sind vor allem Unternehmer, die Betriebsvermögen an die nächste Generation (Generationswechsel) übertragen. Unter anderem für Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern wird es künftig höhere Hürden geben, um das Unternehmen steuerfrei zu übertragen.