Kosten für die Fortbildung des Kindes als Betriebsausgaben absetzbar
Aktueller SteuertippEltern, die z. B. ein Gewerbe betreiben oder selbstständig sind, können die Kosten für ihre Kinder als Betriebsausgaben abziehen, wenn sie zivilrechtlich nicht mehr zur Übernahme der Kosten verpflichtet sind und ein Zusammenhang mit dem Betrieb der Eltern besteht.