Beiträge

Rheinland-Pfalz braucht Priorisierungen statt mehr Schulden

Die Schuldenbremse ist kein „Mühlstein“ für Investitionen

Die Schuldenbremse muss stehen!

BdSt fordert Ende der Diskussion um eine Reform

Nein zu teuren Subventions-Programmen!

Stattdessen fordert der BdSt bessere steuerliche Rahmenbedingungen für alle Bürger und Betriebe / Reaktion auf Herbst-Steuerschätzung

Haushaltspolitischer Austausch

BdSt im Gespräch mit dem Landesrechnungshof

Wie steht es um die Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz aus Sicht des Rechnungshofes? Kann die Schuldenbremse auch zukünftig ohne Tricks eingehalten werden? Investiert die Ampel-Regierung im ausreichenden Maße? Über diese und weitere Fragen diskutierten die BdSt-Vertreter Rainer Brüderle und René Quante mit Jörg Berres, dem Präsidenten des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz.

Jetzt 3.581 Euro pro Sekunde

Tempo der Neuverschuldung steigt

BdSt stellt seine gesamtdeutsche Schuldenuhr um /Appell pro Schuldenbremse.

So geht Sparen! Wir brauchen eine Zeitenwende in der Haushaltspolitik

BdSt-Analyse des Bundeshaushalts / Fall-Recherche mit 30 konkreten Einsparvorschlägen für die Bundesregierung

Die Haushaltspolitik der Bundesregierung ist in einer bedrohlichen Schieflage! Zwischen dem letzten Vorkrisen-Jahr 2019 und 2024 sind die Einnahmen des Bundes um 15 Prozent gestiegen. Zugleich wuchsen die Ausgaben aber um 39 Prozent! „Der Gesamtstaat wird bald eine Billion Euro Steuern verzeichnen. Weil Deutschland also kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem hat, muss die Lösung in einer dauerhaften Balance liegen“, fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Die Politik überzieht ihr Budget und kommt um eine knallharte Sparpolitik nicht herum!“ Kurz bevor die Kabinettsmitglieder ihre Einsparlisten vorlegen, die der Finanzminister eingefordert hat, geht der BdSt mit seinem neuen „Sparbuch für den Bundeshaushalt“ in Vorleistung.

Schuldenbremse einhalten!

BdSt-Präsident Reiner Holznagel zum Tragfähigkeitsbericht des Bundesfinanzministeriums

„Der Tragfähigkeitsbericht zeichnet eine düstere finanzpolitische Perspektive – wenn die Politik weiter die Hände in den Schoß legt und sich die Parteien in ihren kleinkarierten Profilierungen verlieren.“

Die Schuldenbremse muss 2024 stehen!

BdSt fordert mehr Verbindlichkeit von der Bundesregierung

Nach der Einigung der Ampel-Spitze auf die Finanzierung des Bundeshaushalts 2024 ist klar: Die grundgesetzliche Schuldenbremse soll im kommenden Jahr stehen – erstmals nach vier Notlagen-Jahren. Das Signal von Kanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner steht allerdings unter Vorbehalt. BdSt-Präsident Reiner Holznagel bringt es auf den Punkt: „Ein unmissverständliches Bekenntnis zur Einhaltung der Schuldenbremse ist nach dem Haushalts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts unerlässlich, wenn die Ampel nicht schon wieder einen Verfassungseklat riskieren will.“

Ein Erfolg für die Schuldenbremse

BdSt begrüßt wegweisendes Urteil aus Karlsruhe zum 2. Nachtragshaushalt 2021

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein klares Bekenntnis zur Schuldenbremse und zur Finanzverfassung im Grundgesetz insgesamt. Die Karlsruher Richter haben heute entschieden, dass die Notlagenschulden in Höhe von 60 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Corona-Krise nicht in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) hätten übertragen werden dürfen. Demnach ist die entsprechende Änderung des 2. Nachtragshaushalts 2021 mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Die Schuldenbremse muss stehen!

BdSt zur Steuerschätzung: Appell an die Politik, ein Zeichen bei den Ausgaben zu setzen

Staatliche Rekordsteuereinnahmen trotz trüber Konjunktur: Laut Herbst-Steuerschätzung werden Bund, Länder und Kommunen bereits 2025 erstmals mehr als 1.000 Milliarden Euro Steuern einnehmen – Tendenz weiter steigend! Mit Blick auf diese aktuellen Zahlen erinnert der Bund der Steuerzahler (BdSt) an die Bedeutung der grundgesetzlichen Schuldenbremse, die nicht aufgeweicht werden darf, sondern Bestand haben muss.

Die Schuldenbremse darf nicht wackeln!

BdSt-Appell zum Start der Haushaltswoche im Bundestag

Die Konjunktur dümpelt vor sich hin, die Bürokratie ufert aus, Energiekosten und Inflation sind weiter zu hoch – der Wirtschaftsstandort Deutschland steckt tief in der Krise. Das gleiche gilt für den Bundeshaushalt! In dieser Woche wird nun der Haushalt 2024 im Bundestag beraten. Dazu warnt der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel: „Statt immer neue Subventionen zu beschließen, muss die Ampel ein umfangreiches Aktionsprogramm bieten, das solide Perspektiven für den Staatshaushalt sowie Betriebe und Bürger aufzeigt. Aktuell wird leider mehr Substanz vernichtet als Mehrwert geschaffen. Deutschland muss seine Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit zurückgewinnen!“

25 Jahre Stabilitäts- und Wachstumspakt – Kein Grund zur Feier

Steuerzahlerbund mahnt klare und nachhaltige Fiskalregeln für die Eurozone an

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurden vor 25 Jahren beschlossen. Die Bilanz zum 25-jährigen Bestehen fällt für den Bund der Steuerzahler ernüchternd aus. Die Regeln, die sich die Länder selbst gegeben haben, werden nicht konsequent angewendet.

Diesen Schulden-Etat sollte Karlsruhe prüfen

BdSt zur Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalts 2021

Die Schuldbremse wird ausgehebelt, so kritisiert der Steuerzahlerbund den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 der Ampel-Bundesregierung. Durch den Nachtragshaushalt sollen nämlich 60 Mrd. Euro Kreditermächtigungen, die zur Linderung der Corona-Folgen bestimmt waren, zweckentfremdet werden für die Daueraufgabe „Klimaschutz“. Der BdSt hält diese Umwidmung für verfassungswidrig.

Der gute Zweck heiligt nicht die Mittel

Steuerzahlerbund kritisiert geplante Verfassungsänderung zur kommunalen Entschuldung

Die Landtagsfraktionen von SPD, Grünen, FDP, CDU und Freien Wähler haben eine gemeinsame Verfassungsänderung angekündigt. So soll ein neuer Passus die Übernahme kommunaler Kassenkredite in Milliardenhöhe durch das Land Rheinland-Pfalz erlauben, ohne die Schuldenbremse zu verletzten. Aus Sicht des BdSt ist das ein verfassungsrechtlich höchst zweifelhaftes Projekt. Die Ausnahmen von der Schuldenbremse sind im Grundgesetz definiert – die Übernahme kommunaler Schulden gehört nicht dazu. Wenn ein Landtag beliebig neue Ausnahmen erfinden könnte, wäre die Schuldenbremse letztlich ausgehebelt.

Wir müssen zu geordneten Staatsfinanzen zurück!

BdSt kritisiert Bundeshaushalts-Entwurf 2022

Auch im Jahr 2022 plant der Bund mit einer hohen Neuverschuldung. Mit Blick auf die Schuldenregeln und den Grundsätzen einer soliden Haushaltsführung kritisiert der Steuerzahlerbund den Kabinettsbeschluss. Keinesfalls dürfe die Schuldenbremse aufgeweicht werden.

Landeshaushalt 2020 schließt mit Milliarden-Defizit ab

Schwarze Null wäre möglich gewesen

Die Corona-Krise stürzte Rheinland-Pfalz im Jahr 2020 in eine massive Neuverschuldung. Rund 1,3 Mrd. Euro betrug das Defizit im rheinland-pfälzischen Landeshaushalt. Geplant war zuletzt, fast 3,5 Mrd. Euro Kredite aufzunehmen. Der Steuerzahlerbund kritisiert den fehlenden Willen zur schwarzen Null – und erinnert daran, wie sie hätte erreicht werden können.

Schuldenuhr tickt schneller als 10.000 Euro pro Sekunde – zum ersten Mal in ihrer Geschichte!

BdSt kritisiert, dass der Bund keine Corona-Schulden abbauen will

Zusammen nehmen der Bund und die 16 Länder in diesem Jahr rund 330 Mrd. Euro neue Schulden auf! Regelmäßig dient das Geld nicht zur Bewältigung der Corona-Krise, vielmehr werden politische Leuchtturmprojekte, die keinen Bezug zu Corona haben, umgesetzt. Corona dient nur als Mittel zum Zweck, nämlich die Schuldenbremse zu umgehen. Dies kritisiert der BdSt scharf. Aus Steuerzahler-Sicht auch ärgerlich: Die neuen Schulden zurückzuzahlen, wird Jahrzehnte brauchen.

Schuldenhaushalt 2021 ohne expliziten Tilgungszeitraum

Rheinland-Pfalz entwickelt sich wieder zum Schulden-Alkoholiker

Der heute in den Landtag eingebrachte Haushaltsentwurf 2021 sieht unnötig hohe Schulden von fast 1,3 Milliarden Euro vor. Die Ampel-Regierung will weder ernsthaft sparen noch die massiven Rücklagen einsetzen. Ebenso wenig gibt es einen expliziten Tilgungszeitraum für die neuen Kredite. Selbst für die kommenden Jahre 2022/2023 ist laut dem neuen Finanzplan eine weitere Verschuldung in Milliardenhöhe anvisiert.

Bund der Steuerzahler kritisiert 2. Nachtragshaushalt

Vorhaben schlicht verfassungswidrig

Rheinland-Pfalz – 2. Nachtragshaushalt verfassungswidrig

Kritik des Rechnungshofs bekräftigt Standpunkt des Steuerzahlerbundes