18.09.2024

Haushaltspolitischer Austausch

BdSt im Gespräch mit dem Landesrechnungshof

Wie steht es um die Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz aus Sicht des Rechnungshofes? Kann die Schuldenbremse auch zukünftig ohne Tricks eingehalten werden? Investiert die Ampel-Regierung im ausreichenden Maße? Über diese und weitere Fragen diskutierten die BdSt-Vertreter Rainer Brüderle und René Quante mit Jörg Berres, dem Präsidenten des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz.

Der Landesrechnungshof mit Sitz in Speyer ist das oberste Organ der Finanzkontrolle in Rheinland-Pfalz. Seit Juli 2017 ist Jörg Berres dessen Präsident, der in der Presse nicht mit Kritik an Fehlentwicklungen in der Finanzpolitik spart. Oft fallen die Beurteilungen des Steuerzahlerbundes und des Landesrechnungshofes recht ähnlich aus – wie auch ein Treffen zum persönlichen Austausch erneut zeigte.

Im Großem und Ganzem sieht es aktuell nicht schlecht bei den Landesfinanzen aus. Abgesehen von primär pandemiebedingten Verzerrungen kannte die Entwicklung des Steueraufkommens im vergangenen Jahrzehnt nur eine Richtung: Nach oben. Die Einnahmeseite war daher kein echtes Problem. Parallel dazu sind die Landesausgaben zwar gleichfalls angestiegen, aber in der Summe oft nicht so dynamisch wie die Einnahmen. Nach Jahrzehnten der Dauerdefizite erzielte Rheinland-Pfalz seit 2016 – mit Ausnahme des Corona-Jahres 2020 – beständige Finanzierungsüberschüsse in drei- bis vierstelliger Millionenhöhe. Zuletzt wurde im Jahr 2023 ein Überschuss von rund einer Milliarde Euro erzielt. Aber wird der Geldsegen auch gut verwendet?

Altschuldenabbau forcieren

Wie der Steuerzahlerbund sieht der Rechnungshof Nachbesserungsbedarf beim Schuldenabbau. Zwar reduzierte Rheinland-Pfalz im Laufe der vergangenen Jahre seine Verschuldung kontinuierlich, indem Teile der Überschüsse dafür eingesetzt wurden – aber gerade in den letzten Jahren floss der Löwenanteil der verfügbaren Überschüsse in die sog. Haushaltssicherungsrücklage. Diese Rücklage summierte sich Ende 2023 auf rund 3,6 Mrd. Euro. Präsident Berres empfiehlt daher, statt neue Kredite aufzunehmen die Rücklage einzusetzen – eine Forderung, die der BdSt gleichfalls gegenüber der Ampel-Koalition erhebt.

Denn zu einem verstärkten Schuldenabbau mahnen die steigenden Zinslasten des Landes. Mit dem Ende der Niedrigzins-Politik der EZB führt die laufende Umschuldung der Landeskredite zu kräftig steigenden Zinslasten. Lagen die Zinsausgaben des Landes 2023 bei 334 Mio. Euro, so werden sich diese laut mittelfristiger Finanzplanung bis 2027 auf 626 Mio. Euro fast verdoppeln!

Weniger Investitionen als in anderen Ländern, steigende konsumtive Ausgaben

Als zweiten wichtigen Punkt sprach Präsident Berres die vergleichsweise geringe Investitionstätigkeit des Landes Rheinland-Pfalz an. Denn im Vergleich aller Flächenländer wurde Rheinland-Pfalz bei der Investitionsquote mittlerweile auf den letzten Platz durchgereicht. Das Hauptproblem ist jedoch nicht mangelndes Geld. Wie der Rechnungshof feststellte, werden seit 2017 nur etwa 70 bis 80 Prozent der im Landeshaushalt geplanten Investitionshöhen auch wirklich verausgabt. Das zeigt zwar, dass die Schuldenbremse keine Investitionsbremse ist, aber dafür hat das Land bei seiner Investitionsumsetzung starken Verbesserungsbedarf.

Was dagegen wirklich über die Jahre hinweg angestiegen ist, sind die konsumtiven Ausgaben –darunter auch die Personalausgaben. Hier fordert Präsident Berres, dass neue Aufgaben von der Landesregierung gründlich geprüft und vorrangig durch Einsparungen wie den Abbau entbehrlicher Stellen gegenfinanziert werden sollten. Weiterhin weist der Rechnungshof auf den starken Anstieg der Pensionsausgaben hin. Denn der Anstieg der Versorgungsausgaben lag seit 2013 doppelt so hoch wie die übrigen Personalausgaben! Vor diesem bekannten Hintergrund fordert der Steuerzahlerbund seit Jahren eine große Reform der Beamtenpensionen.

Ausgabenreste als Haushaltsrisiko

Als weiteres großes Risiko für künftige Landeshaushalte sehen die Rechnungsprüfer die sog. Haushaltsreste. Werden Mittel im laufenden Haushaltsjahr nicht vollständig abgerufen, können solche Ausgabereste gebildet und in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Das Problem: Ausgabereste bedürfen als fortbestehende Ausgabeermächtigung keiner erneuten Veranschlagung im nächsten Haushalt. Sie wachsen der Ausgabeermächtigung im neuen Haushalt automatisch zu und sind aus diesem nicht ersichtlich. Das kann die Budgethoheit des Parlaments und die Transparenz des Landeshaushalts beeinträchtigen.

In Rheinland-Pfalz haben die Haushaltsreste mittlerweile solch eine Höhe erreicht, dass der Landrechnungshof kritisch von einem „Schattenhaushalt“ spricht. Lag die Summe der Ausgabenreste im Jahr 2013 noch bei leicht über einer Milliarde Euro, so stieg sie über die Jahre hinweg fortwährend an. Im Jahr 2019 knackten die Haushaltsreste im Landeshaushalt bereits die Marke von zwei Milliarden Euro – und im Jahr 2023 waren es bereits 3,3 Mrd. Euro! Die Entwicklung mahnt dazu, restriktiver bei der Bewilligung von Ausgaberesten zu verfahren und bei den Haushaltsverhandlungen dringend realistischere Ansätze zu wählen. Eine Einschätzung, die der Steuerzahlerbund gänzlich teilt.

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.