15.01.2020

Schneller Umzug ins Elternhaus spart Erbschaftsteuer

Aktuelles Steuerurteil

Ziehen die Kinder in ihr Elternhaus, bleibt das erbschaftsteuerfrei, wenn der Umzug zeitnah nach dem Tod der Eltern erfolgt. Wird das Haus zuvor aber erst mehrere Jahre renoviert, darf das Finanzamt hingegen Steuern verlangen.

Zum Hintergrund: Kinder können von ihren Eltern eine Immobilie steuerfrei erben, vorausgesetzt, sie selbst ziehen innerhalb von sechs Monaten ein. Das gilt sogar dann, wenn die persönlichen Freibeträge bereits durch anderes Vermögen, wie Aktien oder Bargeld, ausgeschöpft wurden, oder das Familienwohnheim sehr hochwertig ist und den persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro übersteigt. Bei einem späteren Einzug gibt es die Steuerbefreiung hingegen nur in besonderen Ausnahmefällen. Dafür müssen gute Gründe vorliegen, wie eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster zeigt.

Im Urteilsfall hatte der Sohn nach dem Tod des Vaters die Doppelhaushälfte rund drei Jahre renoviert, bevor er sie selbst nutzte. In diesem Fall konnte das Finanzgericht die vom Gesetz vorgeschriebene unverzügliche Selbstnutzung nicht feststellen, sodass Erbschaftsteuer anfiel, weil der persönliche Freibetrag bereits anderweitig verbraucht war (Az.: 3 K 3184/17 Erb). Bei verzögertem Einzug sollte der Erbe also dokumentieren, wann er den Entschluss zur Selbstnutzung gefasst hat und aus welchen Gründen ein Einzug nicht früher möglich war.

Foto: Fotolia/ArTo

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