05.03.2021

Erbschaftsteuer: Achtung bei vorzeitigem Auszug aus dem Familienheim

Steuerbefreiung wird restriktiv ausgelegt/Fall nun vor dem BFH

Zwei Jahre nach dem Tod ihres Ehemannes zog die Witwe wegen Krankheit aus dem steuerfrei geerbten Haus aus. Daraufhin verlangte das Finanzamt die Erbschaftsteuer auf das Eigenheim. Eine Klage dagegen verlor die Bürgerin vor dem Finanzgericht Münster. Eine Krankheit sei kein zwingender Auszugsgrund, daher entfalle die Steuerbefreiung. Nun liegt der Fall vor dem Bundesfinanzhof.

Ehegatten oder Kinder können ein Familienheim steuerfrei erben. Dies gilt sogar dann, wenn die persönlichen Freibeträge von 500.000 Euro für Ehegatten oder 400.000 Euro für Kinder bereits ausgeschöpft sind. Vorausgesetzt, sie selbst bewohnen das Haus mindestens zehn Jahre nach dem Erbfall selbst. Wenn der Erbe vor Ablauf der 10-Jahresfrist auszieht, fällt die besondere Steuerbefreiungsvorschrift für das Familienhaus allerdings weg und gegebenenfalls nachträglich Erbschaftsteuer an. Ob das auch gilt, wenn der Erbe auf Anraten des Arztes auszieht, wird jetzt beim Bundesfinanzhof geklärt.

Im konkreten Streitfall erbte eine Frau nach dem Tod ihres Ehemanns das gemeinsam bewohnte Einfamilienhaus. Die Erbschaft blieb zunächst steuerfrei, da sie weiter in dem Haus lebte. Zwei Jahre nach dem Erbfall zog die Witwe aus, weil sie dort nach dem Tod ihres Ehemannes unter Depressionen und Angstzuständen litt. Auch ihr Arzt riet ihr, die Wohnumgebung zu wechseln. Das Finanzamt verlangte nun Erbschaftsteuer. Das Finanzgericht Münster bestätigte die Ansicht des Finanzamtes, denn die Erkrankung sei kein zwingender Grund gegen die Selbstnutzung, so das Urteil aus Münster (Az.: 3 K 420/20).

Das letzte Wort dazu hat allerdings der Bundesfinanzhof, denn die Klägerin hat Revision gegen das Urteil eingelegt (Az.: II R 1/21). Betroffene können sich auf das Verfahren berufen und Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, wenn das Finanzamt Erbschaftsteuer verlangt und den medizinischen Rat nicht als zwingenden Grund für einen Auszug akzeptiert.

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