15.09.2023

Gesetzesentwurf zur E-Rechnung im Bundeskabinett verabschiedet

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Die Einführung zur Pflicht von E-Rechnungen nimmt konkrete Formen an. Neben der sich von der EU-Kommission (Vida-Initiative VAT in digital age) in Vorbereitung befindenden E-Rechnung in Kombination mit einem Meldesystem plant die Bundesregierung, zuvor ein eigenes System einzuführen.

Der Koalitionsvertrag sieht hierfür eine Erstellung, Prüfung und Weiterleitung der Rechnungsdaten vor. Für inländische Umsätze zwischen Unternehmern sollen elektronische Rechnungen ab dem 1. Januar 2025 obligatorisch werden. Langfristig dient die Maßnahme des Meldesystems zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug.

Die Abstimmungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Jedoch liegt nun ein BMF-Entwurf vor, welcher am 16. August 2023 vom Bundeskabinett verabschiedet und ins Parlament eingebracht wurde (sog. Wachstumschancengesetz). Konkret sollen alle Unternehmen ab dem Jahr 2025 elektronische Rechnungen nach einem vorgegebenen Datensatz empfangen. Daran schließt sich eine einjährige Testphase an. Vorgesehen ist eine gestaffelte Einführung der E-Rechnungsverpflichtung nach Unternehmensgröße. Ab dem Jahr 2026 sind dann alle hier ansässigen Unternehmen verpflichtet, ihren unternehmerischen Kunden elektronische Rechnungen auszustellen. Ausgenommen sind Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrkarten. Diese Verpflichtung soll aber zunächst nur gelten, wenn beide Vertragspartner in Deutschland ansässig sind. Für die technische Umsetzung müssen noch einige Fragen geklärt werden. Die laufenden Diskussionen bleiben abzuwarten.

Foto: Fotolia/Jonas Wolff

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