13.09.2023

Kommunale Wettbürosteuer unzulässig

BdSt Rheinland-Pfalz fragt nach Auswirkungen für kreisfreie Städte im Land

Im September 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass die Erhebung einer kommunale Wettbürosteuer unzulässig sei. Der BdSt fragte bei den 12 kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz an, welche Auswirkungen die Entscheidung auf die jeweilige Stadt habe. Das Ergebnis: Glücklicherweise entstanden keine oder nur geringe Kosten.

Das BVerwG argumentierte gegen die Wettbürosteuer aus den folgenden Gründen. Sie sei gleichartig zu den „bundesrechtlich im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelten Steuern (Rennwetten- und Sportwettensteuer)“. Bundessteuer und örtliche Aufwandsteuer dürfen somit nicht für denselben Gegenstand parallel erhoben werden. Zuvor war eine Wettbürosteuer nicht grundsätzlich verboten worden.

In der BdSt-Umfrage an die 12 kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz wollten wir wissen, falls eine Wettbürosteuer eingeführt wurde, wie hoch die Kosten für Einführung, Erhebung und Rückabwicklung waren und wie hoch die Einnahmen ausfielen, die durch die Wettbürosteuer erzielt werden konnten. Sechs Städte teilten daraufhin mit, dass sie gar keine Wettbürosteuer eingeführt hatten: Mainz, Trier, Worms, Frankenthal, Landau sowie Zweibrücken. Landau gab darüber hinaus an, dass eine Einführung geplant gewesen sei, welche aufgrund der Entscheidung des BVerwG aber nicht realisiert wurde.

Die Antworten der übrigen sechs kreisfreien Städte fielen wie folgt aus: So habe Pirmasens aufgrund des minimalen Aufwandes keine Kostenaufstellung geführt, geringe Einnahmen wurden zurückerstattet. Speyer gab geringe Kosten an und dass keine Einnahmen erzielt worden seien. Ähnlich äußerte sich Neustadt a. d. W. In Kaiserlautern seien die Kosten für die ersten Schritte nicht belastbar zu beziffern, man habe aber mit jährlichen Einzahlungen von 150.000 Euro gerechnet. Koblenz konnte gleichfalls keine Angaben zu den Kosten machen und verwies bezüglich der Einnahmen auf das Steuergeheimnis. Ludwigshafen sieht ebenfalls geringe Kosten, nahm dafür aber rund 80.000 ein. 2022 mussten auch Rückzahlungen, aufgrund von Widerspruchsverfahren, geleistet werden.

Foto: Fotolia/Marco2811

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