Vorsteuerabzug bei Bruchteilsgemeinschaften
Bundesfinanzministerium reagiert auf BFH-UrteileNach der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann eine Bruchteilsgemeinschaft nicht Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts sein. Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Schreiben hierzu Stellung bezogen. Die Änderungen führen zu weitreichenden praktischen Auswirkungen, insbesondere für Grundstücksgemeinschaften.
