28.03.2022

Grenzpendler: Vereinbarungen mit Benelux-Staaten und Frankreich enden

Mit dem 30. Juni 2022 ist Schluss mit den Corona-Sonderregelungen

Zu Beginn der Corona-Krise vereinbarte Deutschland mit mehreren Nachbarländern Vereinbarungen, durch die coronabedingte Homeoffice-Tage für Grenzpendler steuerlich ohne Nachteile gestellt wurden. Diese Regelungen zwischen Deutschland und Luxemburg sowie zwischen Deutschland und Belgien sowie mit den Niederlanden und Frankreich laufen zum 30. Juni 2022 aus, teilte nun das Bundesfinanzministerium in vier Schreiben mit.

Seit April 2020 galt für deutsche Luxemburg-Pendler eine Regelung, die es den Arbeitnehmern ermöglichte, von zuhause aus zu arbeiten, ohne das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg zu verletzen. Arbeitstage, die aufgrund der Corona-Situation von zuhause aus erbracht wurden, galten als in Luxemburg getätigt. Damit wurde zugunsten der in Deutschland wohnenden Grenzpendler vermieden, dass sie der im Vergleich zu Luxemburg nachteiligen (Einkommens-)Besteuerung unterworfen wurden. Arbeitstage, die unabhängig von Corona in Deutschland ausgeübt wurden, fielen nicht unter diese Regelung. Für diese galt auch in den vergangenen zwei Jahren die Grenze von 19 Tagen, an denen steuerlich unschädlich in Deutschland gearbeitet werden durfte. Ab dem 20. Arbeitstag bittet der deutsche Fiskus die Grenzgänger zur Kasse.

Die Corona-Sonderregelung zwischen Luxemburg und Deutschland wird aufgehoben, teilte das Bundesfinanzministerium (BMF) in seinem Schreiben vom 25. März 2022 mit. Die entsprechende Verständigungsvereinbarung wird einvernehmlich 30. Juni 2022 gekündigt. Grund dafür ist, dass die Corona-Schutzmaßnahmen in beiden Ländern weitgehend aufgehoben sind.

Auch Vereinbarung mit Belgien endet

Ebenfalls mit Schreiben vom 25. März 2022 teilte das BMF mit, dass die Konsultationsvereinbarung mit Belgien letztmalig verlängert wurde. Sie endet ebenfalls am 30. Juni 2022.

Aktualisierung vom 05. April 2022: Auch Vereinbarung mit Niederlanden endet

Mit BMF-Schreiben vom 04. April 2022 gab das Bundesfinanzministerium bekannt, dass auch die Konsultationsvereinbarung mit den Niederlanden zum 30. Juni 2022 einvernehmlich beendet wird.

Aktualisierung vom 19.04.2022: Vereinbarung mit Frankreich endet

Das Bundesfinanzministerium wird auch mit Frankreich die Konsultationsvereinbarung zu Grenzgängern im Rahmen der Corona-Pandemie zum 30. Juni 2022 beenden (BMF-Schreiben vom 19.04.2022).

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