13.09.2022

Aus Corona-Sondervermögen fließt Geld zurück in Landeshaushalt

Es geht um 84 Mio. Euro

Aus dem Corona-Sondervermögen sind inzwischen 84 Mio. Euro zurück in den Landeshaushalt geflossen. Hintergrund ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshof aus April 2022, wonach Teile des Corona-Sondervermögens rechtswidrig sind. Für bereits verausgabte Mittel besteht jedoch keine Pflicht zur Rückabwicklung.

Zur Bewältigung der Corona-Krise verabschiedete Ende 2020 die Mehrheit der Landtagsabgeordneten ein Sondervermögen in Höhe von rund 1,1 Mrd. Euro. Gegen dieses Corona-Sondervermögen klagte die AfD-Fraktion. Am 1. April 2022 erhielt sie vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof teilweise recht (Az. VGH N 7/21). Diverse Maßnahmen vor allem in den Bereichen Umwelt und erneuerbare Energien sowie Breitbandausbau weisen den höchsten Landesrichtern zufolge keinen hinreichenden Pandemie-Bezug auf. Auf insgesamt 172,3 Mio. Euro waren diese Maßnahmen veranschlagt.

Nun teilte das Finanzministerium in ihrem Quartalsbericht über die Entwicklung des Corona-Sondervermögens mit, dass aus diesem 84 Mio. Euro zurück an den Landeshaushalt geflossen sind. Diese Mittel werden also nicht mehr unter dem Corona-Deckmantel verausgabt. Allerdings müssen bereits verausgabte Mittel nicht zurückgefordert oder rückabgewickelt werden, teilte das Finanzministerium dem BdSt auf Anfrage mit.

Warum sind es keine 172 Mio. Euro?

Dass in diesem Jahr nicht der volle Betrag sämtlicher rechtswidriger Veranschlagungen zurückgeführt wird, wurde bereits im April deutlich. Finanz-Staatssekretär Dr. Stephan Weinberg rechnete vor dem Haushalts- und Finanzausschuss die Summe von 172,3 Mio. Euro klein.

So habe der Ausschuss bereits zugestimmt, 15 Mio. Euro aus dem Erneuerbare-Energien- und Umweltbereich dem ÖPNV zur Verfügung zu stellen. Somit verringert sich die vom höchsten rheinland-pfälzischen Gericht beanstandete Summe auf 157,3 Mio. Euro. Abzüglich bereits verausgabter Mittel, in dem rechtswidrigen Bereich nur 4,1 Mio. Euro, verbleibt noch ein Betrag von 153,2 Mio. Euro.

Zum Ausbau von digitaler Infrastruktur und Breitbandinternet sind Maßnahmen im Umfang von 69,2 Mio. Euro bewilligt und bestandskräftig. Diese Mittel werden hälftig in den Jahren 2022 und 2023 fällig. Dabei erwartet der Finanz-Staatsekretär, dass es zu Verzögerungen bei Kommunen kommt, welche die Maßnahmen planen und umsetzen. Somit seien die 69,2 Mio. Euro ein Maximalbetrag.

Unter dem Strich sind also 84 Mio. Euro zurückzuführen. Die übrigen 88,3 Mio. Euro wurden entweder verausgabt, bestandskräftig bewilligt oder umgeplant.

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