06.01.2023

Unpfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung

Arbeitnehmerin war in Privatinsolvenz

Das Bundesarbeitsgericht hat über die Pfändbarkeit einer vom Arbeitgeber freiwillig gewährten Corona-Bonuszahlung während eines laufenden Insolvenzverfahrens entschieden. Eine Corona-Prämie ist unter bestimmten Bedingungen kein pfändbares Einkommen. Zahlte ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine steuerfreie Corona-Prämie bis 31. März 2022, ist diese Leistung als Erschwerniszulage unpfändbar.

In einem konkreten Fall (Az. 8 AZR 14/22) hatte das Bundesarbeitsgericht am 25. August 2022 entschieden, dass keine Pfändbarkeit vorliegt. Ein Arbeitgeber zahlte einer angestellten Küchenkraft zusätzlich zum Lohn ein Betrag i. H. v. 400 Euro. Die angestellte Küchenhilfe hatte im Jahre 2015 Privatinsolvenz angemeldet. Die zuständige Insolvenzverwalterin rechnete für den Monat September 2020 einen Teil der Prämie zum pfändungsrelevanten Nettoverdienst hinzu und forderte den Arbeitgeber zur Zahlung des pfändbaren Betrages auf.

Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage ab, die Corona-Prämie gehöre nach dem Gesetz nicht zum pfändbaren Einkommen. Der Arbeitgeber habe mit der Sonderzahlung eine tatsächlich gegebene Erschwernis bei der Küchenkraft kompensieren wollen. Die gezahlte Corona-Prämie übersteige auch nicht den Rahmen des Üblichen, so das Gericht. Nach dem Gesetz sind Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen, unpfändbar. Dazu zählen auch die Corona-Prämien.

BdSt-Mitglieder wissen mehr: Unser INFO-Service Nr. 6 „Corona-Krise – das müssen Sie jetzt wissen“ informiert über die aktuell wichtigsten finanzwirksamen Regelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. BdSt-Mitglieder können sich den INFO-Service kostenlos im Mitgliederbereich herunterladen oder bestellen unter Tel. 06131-986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.